
Sachleistungen statt Geldleistungen für Asylbewerber im Kreis Rendsburg-Eckernförde!
Die Migrationspolitik der Bundesregierung begünstigt in erheblichem Maße unbeschränkte und unerlaubte Einreisen nach Deutschland. Ein Ergebnis dieser Politik ist, daß sich viele Menschen in unserem Lande aufhalten, die trotz asylferner Gründe ausufernde Geldleistungen abrufen. § 3 Absatz 2 AsylbLG stellt fest, es würde „bei einer Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen … der notwendige Bedarf durch Sachleistungen gedeckt“.