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Die Gefahr, die vom Wolf für Mensch, Tier und Landwirtschaft ausgeht, wird oft unterschätzt

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Kategorie: Schleswig-Holstein
Erstellt: Freitag, 22. Februar 2019 10:01

wolf 62898 640Stellungnahme des Landesfachausschusses “Mensch & Umwelt” (LFA 7 - Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz)

Als Raubtier liegt es in der Natur des Wolfes, zu jagen. Dass er hier lieber ein eingehegtes Schaf jagt, anstatt einem davonspringenden Reh hinterher zu hecheln, kann man ihm nicht verübeln. Auch nicht, daß er bei einem reichhaltigen Angebot an Lebendnahrung Aas links liegen lässt.

Doch gerade hier liegt die Gefahr für den Menschen. Sowohl, was dessen individuelle Rechtsgüter, wie Leib, Leben und körperliche Unversehrtheit anbelangt, als auch das Recht auf Eigentum. Diese Rechte hat der Staat – haben die politisch Handelnden - zu schützen. Dass solches durch die schwarz-grüne Politik beim Thema Wolf noch gewährleistet wäre, darf getrost in Frage gestellt werden.

Denn die Angriffe auf die Tiere (Schafe, Kühe, Pferde) der Eigentümer gehen weiter. Wo diese Tiere im Flächenland Schleswig-Holstein leben, da lebt auch der Mensch. Ein Aufeinandertreffen zwischen Mensch und Wolf ist zwangsläufig. Zu fragen ist weiter, was geschieht, wenn ein Wolf sich seinem Instinkt gemäß nicht zurückzieht, sondern angreift.

Soweit darf es nicht kommen.

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Hochfrequenz versus Gesundheit

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Kategorie: Schleswig-Holstein
Erstellt: Dienstag, 05. Februar 2019 19:28

transmission tower 1017152 klFachbeitrag des Gesundheitsfachausschusses (LFA 8)

Ich mach mir die Welt, widde widde wit, wie sie mir gefällt." (A. Nahles)

Politiker der etablierten Parteien meinen, mit der „Digitalisierung“ ließen sich alle Probleme Deutschlands auf einen Schlage lösen.

Auf „Welt online“ wurde am 24.11.2018 Wirtschaftsminister Peter Altmaier zitiert, dem das deutsche Handynetz „total peinlich“ ist. Neue Netze müssen also her. Die neuen 5G-Netze sollen den LTE (4G)-Standard nochmals um Längen übertreffen. Der neue Standard soll schneller sein und größere Kapazitäten aufweisen.

Für den normalen Mobilfunknutzer sind die Vorteile überschaubar. Das lückenlose 4G-Netz ist für den Privatanwender ausreichend. Bei der flächendeckenden Verfügbarkeit herrscht noch Nachbesserungsbedarf. Den größten Nutzen von der Einführung des neuen 5G-Netzes hat die Industrie. Maschinen der industriellen Fertigung lassen sich mit dem 5G-Standard besser vernetzen. Anwendungen wie führerlose Transportsysteme, Roboter o.ä. funktionieren nur mit einer hochleistungsfähigen Funktechnologie. Dafür, so der Unternehmensberater Roland Berger[1], „ist die schnelle Verfügbarkeit der 5G-Technologie eine wesentliche Voraussetzung.“

Ist der neue Standard beim Mobilfunk aber sicher?

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Geliefert wie bestellt

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Kategorie: Deutschland
Erstellt: Donnerstag, 17. Januar 2019 15:13

NiemeyerKommentar des Landesvorstandes der AfD Schleswig-Holstein

Lange erwartet, nun ist klar: Der Verfassungsschutz stuft die AfD bundesweit als einen „Prüffall“ für eine mögliche Beobachtung ein.

Für den Landesvorstand der AfD Schleswig-Holstein ist nur ein Grund erkennbar für dieses Vorgehen: Die alten Parteien fürchten massiv um ihren Einfluss, weil das politische Angebot der AfD zunehmend auf Zustimmung beim Wähler stößt. Für jeden mündigen Bürger sei die Stoßrichtung der Kampagne durchschaubar, denn der „Prüffall“ würde im Vorfeld der kommenden Europa- und Landtagswahlen instrumentalisiert, um Stimmung gegen die AfD zu machen.

„Wir sehen der Prüfung gelassen entgegen“, so der stellvertretende Landesvorsitzende der AfD Schleswig-Holstein, Matthias Niemeyer. Der Verfassungsschutz würde bei eingehender Prüfung der Partei feststellen, daß diese sich konsequent gegen jeglichen Extremismus ausspreche. Zudem seien extremistische Bestrebungen in der Parteiprogrammatik nicht nachzuweisen, wie selbst der Chef des Verfassungsschutzes am Dienstag in Berlin erklärt habe.

„Die AfD steht fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wir betreiben faktenbasierte Sacharbeit und setzen auf den Wettstreit der Meinungen, wie es sich für die parlamentarische Demokratie gehört“, so Matthias Niemeyer.

Der Landesvorstand der AfD Schleswig-Holstein werde sich nicht von der inszenierten Kampagne beirren lassen, und kontinuierlich im Sinne der Parteiprogrammatik weiter arbeiten. Die Ziele der AfD blieben bürgerlich-demokratisch und sollten die friedliche Entwicklung Europas voranbringen.

Organspende und Widerspruch

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Kategorie: Schleswig-Holstein
Erstellt: Dienstag, 15. Januar 2019 15:30

x ray of the jaw 2416943 klFachbeitrag aus dem Landesfachausschuss "Gesundheit" (LFA 8)

Für die Organspende soll das bisher geltende Verfahren der Zustimmung von einem Verfahren abgelöst werden, das auf einem ausdrücklichen Widerspruch gegen die Organspende beruht. Der Organspender sowie die zur Totensorge ermächtigten Angehörigen können der Organentnahme widersprechen. Mit der Einführung eines Widerspruch- Verfahrens wird die Tendenz der Regierung fortgesetzt, die Würde, die Selbstbestimmung und die Freiheit der Bürger einzuschränken und aufzuheben (z.B. Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit).

Aus der bisher geltenden freiwilligen Zustimmung zur Organentnahme wird eine halbe Zwangsspende. Wenn auch die Schranke einer Widerspruchsmöglichkeit noch fällt, wird die Organspende staatlicher Macht überantwortet und die Selbstbestimmung vollends zur Fremdbestimmung. Außerdem sichert die Regierung mit ihrem Wechsel von der Zustimmung auf den Widerspruch nicht die grundrechtlich verbürgte Freiheit der Selbstbestimmung vor dem Lobbyismus der Transplantationsmedizin, sondern verändert sie zum Nachteil der Bürger. Die Information, Beratung und Aufklärung aller Bürger über die offenen Fragen und negativen Seiten von Organentnahmen sollte daher intensiviert werden.

Begründung

Mit der oben geschilderten Änderung wird das im Grundgesetz verbürgte Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit und Selbstbestimmung unzulässig eingeschränkt. Dieses Selbstbestimmungsrecht schließt die Verfügung über das eigene Leben bis über den Tod hinaus ein. Die Totensorge der Angehörigen muss dabei immer im Sinne des Verstorbenen erfolgen. Werde ich aber zunächst meiner Selbstbestimmung beraubt, indem über die Erstverfügung meiner Organe fremdbestimmt beschlossen ist, wird mein Recht auf Selbstbestimmung eingeschränkt, wenn nicht ausgehebelt. Erst durch den aufgezwungenen Widerspruch gegen eine Organentnahme erlange ich meine Selbstbestimmung wieder. Das Recht auf Selbstbestimmung gilt jedoch als Grundrecht unmittelbar. Es schließt auch das in der Widerspruchslösung nicht geschützte Recht ein, sich nicht äußern zu müssen und deshalb auch keine Nachteile zu haben. Die Zustimmungslösung zur Organspende kommt hingegen mit den Anforderungen der Selbstbestimmung überein.

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Wohl dem, der einen Ministerpräsidenten als Patenonkel hat

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Kategorie: Schleswig-Holstein
Erstellt: Montag, 14. Januar 2019 13:48

CareerEin Kommentar des Landesvorstandes der AfD Schleswig-Holstein

Für den Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein ist und bleibt gelebte Familienpolitik eine Herzensangelegenheit.

Wenige Wochen nach der Affäre um die sensationelle Karriere des Bruders von Daniel Günther im Kieler Landtag wird erneut bekannt, daß enge Familienangehörige höchst interessante Posten in der Schleswig-Holsteinischen Landtagsverwaltung erhielten.

Selbstverständlich sucht der Herr Ministerpräsident politische Konstellationen, die einen Machterhalt sichern. In solchen Dimensionen denkend, denkt man wohl auch Familie größer. Die Verabredung zum nächsten Familienfest fällt am Kabinettstisch, zwischen zwei Beschlüssen oder aber auch in einer Dienstlimousine deutlich leichter.

Wie genau nimmt es der Ministerpräsident und CDU- Politiker mit Transparenz und Kontrolle in Bezug auf die Vetternwirtschaft, erinnern diese Zustände doch erschreckend an familiäre Patronage nach sizilianischem Vorbild?

Ereigneten sich solche Vorgänge im Umfeld eines führenden AfD-Politikers, wären diesem Moralpredigten epischen Ausmaßes durch die alten Parteien und ein Orkan im Blätterwald sicher. Und bei Ministerpräsident Günther? Da säuselt ein laues Lüftchen seitens der “oppositionellen” SPD, die sich unaufhaltsam der 10% Hürde nähert.

"Wer das alles für einen Zufall hält, mag auch an den Osterhasen glauben“, so Ralf Stegner. Zu Zeiten eines Gerhard Stoltenbergs wäre ein Rücktritt fällig gewesen.

Die Berichterstattung über den Ministerpräsidenten skizziert überdeutlich das desaströse Bild einer abgehoben und von den Wählern entrückten Politiker-Kaste, die selbstherrlich und arrogant im eigenen Kosmos agiert. Ministerpräsident Günther, Wegbereiter einer Koalition mit der Linkspartei und Intimus Angela Merkels, ist in der Pflicht, nachdrücklich und mit aller Konsequenz darüber aufzuklären, daß in dieser neuerlichen Affäre keine Bevorteilung im Spiel gewesen ist.

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