
Entscheidung über Grundrechtseinschränkungen gehört in die Parlamente
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat es auch in der eilig anberaumten Sondersitzung am 27. November 2020 unterlassen, eine echte parlamentarische Beteiligung und damit die Verantwortung für die massiven Grundrechtseinschränkungen in der Corona-Krise zu übernehmen.