Für Jörg Nobis ist der Lockdown 2.0 eine nationale Zumutung

Jörg Nobis, der Vorsitzende der neu gegründeten AfD-Gruppe im Landtag, bezeichnete heute den in einer Regierungserklärung von Daniel Günther ausgerufenen Lockdown 2.0 als „eine nationale Zumutung“.

Die Bundesregierung plant in Abstimmung mit den Ländern bereits ab der kommenden Woche weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Zu den gleichzeitig debattierten Anträgen der Koalitionsfraktionen habe die AfD-Gruppe einen Alternativantrag mit dem Titel „Kein Lockdown 2.0 in Schleswig-Holstein“ eingebracht.

Jörg Nobis dazu: „Wir lehnen diesen Lockdown 2.0 für weite Teile des öffentlichen Lebens ab. Die jetzt angekündigten Maßnahmen sind weder zielgerichtet noch verhältnismäßig. Auch Daniel Günther bestätigte, dass die Maßnahmen für Schleswig-Holstein als Ganzes nicht notwendig seien, man aber eine nationale Lösung hätte mittragen wollen.“

Jetzt würden die Branchen bestraft, die sowieso schon unter den bestehenden Maßnahmen besonders zu leiden haben. Dabei hätten die „ihre Hausaufgaben gemacht“. Sie hätten Hygienekonzepte entwickelt und sich an die Auflagen gehalten. Sogar das Robert-Koch-Institut habe bestätigt, dass Hygienekonzepte in der Gastronomie und bei kulturellen Veranstaltungen offensichtlich ihre Wirkung entfalteten.

„Die Landesregierung nimmt die Insolvenz ganzer Branchen und einen Kahlschlag bei Arbeitsplätzen in der Gastronomie, Hotellerie, in der Veranstaltungswirtschaft sowie der Kunst- und Kulturszene billigend in Kauf.“

Die drei AfD-Landtagsabgeordneten haben sich am 20. Oktober neu zur AfD-Gruppe im Schleswig-Holsteinischen Landtagzusammengeschlossen. Zum Vorsitzenden der Gruppe wurde Jörg Nobis gewählt, zum Stellvertreter Claus Schaffer und zum Parlamentarischen Geschäftsführer Volker Schnurrbusch. Die Neukonstituierung war notwendig geworden, da nach dem Austritt eines Abgeordneten die bislang noch aus vier Personen bestehende AfD-Fraktion den Fraktionsstatus verloren hatte. Nobis ließ wissen, dass er, entgegen der Berichterstattung der vergangenen Tage in der Presse, davon ausgehe, dass die AfD-Gruppe in angemessenem Umfang Leistungen zur Erfüllung ihrer parlamentarischen Tätigkeiten erhalten wird – “ganz so, wie es das Gesetz vorsieht.“

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