Entscheidung über Grundrechtseinschränkungen gehört in die Parlamente

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat es auch in der eilig anberaumten Sondersitzung am 27. November 2020 unterlassen, eine echte parlamentarische Beteiligung und damit die Verantwortung für die massiven Grundrechtseinschränkungen in der Corona-Krise zu übernehmen.

Claus Schaffer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag, erklärt dazu:

„Namhafte Staats- und Verfassungsrechtler haben am 18. November 2020 im Kieler Landtag in beeindruckender Deutlichkeit erklärt, dass die Zeiten vorbei sein müssen, in denen 16 Ministerpräsidenten und die Kanzlerin vorbei an den Parlamenten und dem Souverän derart weitreichende Grundrechtseinschränkungen beschließen können. Was in einer ersten Pandemiephase der unübersichtlichen Lage und der Eile geschuldet war, hat nun in einer zweiten Phase keine Berechtigung mehr. Längst hätten auf Länderebene Regelungen getroffen werden können, um eine angemessene Beteiligung des Parlaments vor Wirksamwerden von Länderverordnungen zu gewährleisten. Baden-Württemberg hat eine parlamentarische Beteiligung sogar formal festgeschrieben. Die von der Jamaika-Koalition getragene Landesregierung hat dies unterlassen und setzt stattdessen eine Allgemeinverfügung nach der anderen um.

Wir von der AfD im Kieler Landtag haben daher in einem eigenen Antrag gefordert, dem Landtag grundsätzlich jede Novellierung oder Neufassung einer Allgemeinverfügung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen – und zwar rechtzeitig vor Inkrafttreten. Unser Antrag wurde abgelehnt; stattdessen begnügen sich die anderen im Landtag vertretenen Parteien damit, Regierungshandeln schlicht abzunicken. Anders ist der Wortlaut im Antrag der regierungstragenden Koalition nicht zu verstehen, wonach an der Praxis festgehalten werden soll, den Landtag so zeitnah wie möglich über Veränderungen der Corona-Verordnungen zu informieren.

Als Rechtsstaatspartei und Verfechter einer direkten Demokratie sind wir der Auffassung, dass der Landtag den Souverän repräsentiert und eben nicht nur Staffage oder Bühne für eine Landesregierung sein darf. Die Entscheidung über erhebliche Grundrechtseinschränkungen gehört in die Parlamente und nicht allein in die Kabinettsrunden. Eine bloße Information ‚so zeitnah wie möglich‘, wie im Jamaika-Antrag vorgesehen, ist uns nicht genug.“

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