Europäischer Gerichtshof urteilt nach Klage: Eine afghanische Frau zu sein, reicht als Asylgrund!
Sie können es nicht lassen: Der Europäische Gerichtshof hat nunmehr entschieden, dass afghanische Frauen allein aufgrund ihres Geschlechts Anspruch auf Asyl innerhalb der EU haben. Ein weiterer Beweis dafür, dass das Asylrecht inzwischen eine derartige pauschale und unkontrollierte Ausweitung hinter sich hat, dass der ursprüngliche Gedanke der Berücksichtigung einer „individuellen“ Verfolgungsgeschichte längst keine Rolle mehr spielt. Wieder einmal wird das Recht auf Asyl zu einem Freibrief – ohne Berücksichtigung der Folgen für die aufnehmenden Staaten.