Frist für den Einspruch gegen die Grundsteuererhöhung endet bald!
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- Kategorie: Kreis Flensburg-Schleswig
- Erstellt: Samstag, 28. Januar 2017 02:07
- Geschrieben von AfD Kreisvorstand Flensburg-Schleswig
Sehr geehrte Flensburgerinnen und Flensburger
wie sie schon Anfang des Jahres mitbekommen haben, flatterte uns allen eine satte Grundsteuererhöhung ins Haus. Knapp 44 % Erhöhung kommt auf die Haushalte zu, auch alle Mieter haben unter dieser Erhöhung zu leiden, denn die versteckt sich in der Nebenkostenabrechnung.
Es ist einfach mal wieder der leichteste Weg für die Oberen dieser Stadt den Bürgerinnen und Bürgern tief in die Tasche zu langen. Dabei stand neulich in der Zeitung, dass das Land Schleswig-Holstein Überschüsse in mehrstelliger Millionenhöhe hat, begründet mit Niedrigzinsen und guter Wirtschaft. In dieser „guten“ Lage müssen die Bürgerinnen und Bürgern trotzdem belastet werden? Was ist denn erst, wenn es nicht mehr so gut läuft? Wir möchten es gar nicht wissen, was dann auf uns zukommt, sollte sich die Politik nicht ändern.
Das vorgefertigte Einspruchsschreiben können sie gerne kopieren und als Vorlage verwenden.
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Für die meisten von Ihnen endet die Frist am 5. Februar.
Hinweis:
Sollten es in ihrem Interesse liegen die AfD auch auf dem Wahlzettel erscheinen zu lassen, und sind sie für mehr direkte Demokratie und Chancengleichheit in Schleswig-Holstein, dann können sie noch zusätzlich ihre Unterstützerunterschrift für die Landtagswahl und den Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis leisten. Das bedeuten nicht, dass sie uns wählen, sondern nur, dass die AfD zu den Wahlen zugelassen wird, so will es das Gesetz.
Die Formulare und die Anschrift finden sie rechts bei den Direktkandidaten zum Herunterladen.
Vielen Dank
ihre AfD
MUSTERSCHREIBEN
(kopieren und in ein eigenes Schreibprogramm einfügen)
Max Mustermann, Musterstr. 123, 24937 Flensburg Flensburg, ??.02.2017
Stadt Flensburg
Finanzen / 220 Steuern
Rathhausplatz 1
24937 Flensburg
Betr.: Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid vom 05.01.2017 (Az. ?????????????)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid vom 05.01.2017 (Az. ????????????), mit folgender Begründung:
- der Beschluss der Ratsversammlung (2016RV-97/2016) vom 13.Oktober 2016 ist nicht rechtens
- die Grundsteuererhöhung geht entschieden am Bedarf vorbei
- es fand keine Aufklärung der Bürger Flensburgs statt, inwieweit die Zusatzkosten auf den tatsächlichen
Bedarf zurückzuführen sind, oder ob es andere Finanztöpfe gibt die es anzuzapfen gilt, schließlich ist es kein hausgemachtes Problem,
dass auf einmal die Kitas überfüllt sind und zugezogene Neubürger ein Mehr an Zuwendung brauchen,
was sich natürlich in Mehrkosten an Personal und Infrastruktur niederschlägt.
- Aufklärung erwartet der Bürger auch insofern, inwieweit die schon geleisteten und noch zu
leistenden Finanzzuschüsse aus dem Land Berücksichtigung finden.
- wer legt die sogenannten Qualitätssteigerungsmaßnahmen fest, und mit wem werden diese im Vorwege abgesprochen,
wer nimmt dann schlussendlich die Qualitätskontrolle wahr
- welche sonstigen Maßnahmen der Gegenfinanzierung oder auch Einsparungen wurden geprüft, um nicht wieder den Bürger zu belasten
Mit der Bitte um Bestätigung dieses Schreibens.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muatermann