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Prof. Gehrke: Ihre Diagnose geht niemanden etwas an: Schluß mit den Offenlegungen!

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Kategorie: Kreis Ostholstein
Erstellt: Dienstag, 01. Dezember 2020 09:51
Geschrieben von imme.stapelmann@afd-ostholstein.de

Gehrke: Ihre Diagnose geht niemanden etwas an: Schluss mit den Offenlegungen!

Patienten mit einem Maskenbefreiungsattest werden inzwischen teilweise dazu gezwungen, ihre Diagnose gegenüber Mitarbeitern der Ordnungsämter und Polizeivollzugsbeamten offenzulegen, wenn sie sich im öffentlichen Raum bewegen. Grund hierfür sind die jüngeren gesetzlichen Anpassungen der sogenannten Corona-Schutzverordnungen durch die Landesregierungen. Diese stellen, auch in Umsetzung des gegen den Widerstand der AfD-Fraktion im Bundestag verabschiedeten „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ immer höhere Anforderungen an die Qualität eines ärztlichen Attestes, das eine Befreiung von der Maskenpflicht belegt. In mehreren Ländern verlangt die Exekutivgewalt, dass gesundheitlich eingeschränkte Bürger anhand ihres Attestes ihre konkrete Diagnose, die eine Maskenunverträglichkeit indiziert, belegen. Dies ist ein enormer Eingriff in den Datenschutz und in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten.

Dazu äußert sich der AfD-Bundestagsabgeordnete, Prof. Dr. med. Axel Gehrke, wie folgt:

„Menschen, die aufgrund von medizinischen Indikationen keine Mund-Nasen-Abdeckung in Einzelhandelsgeschäften, öffentlichen Gebäuden oder im Personennahverkehr tragen können, erhalten ein entsprechendes Attest aufgrund einer bestehenden Erkrankung von ihrem Arzt. Dieser steht unter einer rechtsgeschichtlich lange gefestigten ärztlichen Schweigepflicht. Höchstpersönliche Diagnosen der Patienten, welche ihrer Intimsphäre entspringen, sind seit jeher streng vertraulich zu behandeln.

Nun soll von Patienten verlangt werden, ihre Diagnose mit Dritten zu teilen. Aus dem Attest soll hervorgehen, welche konkrete gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. Dies öffnet Missbrauch Tür und Tor und schränkt ohnehin schon kranke Menschen noch weiter in ihren persönlichen Bewegungsräumen ein. 

Medizinische Laien ohne den nötigen ärztlichen Sachverstand entscheiden nun, ob sie ein Attest anerkennen oder nicht, alles legitimiert durch die Infektionsschutzverordnungen.

Pikant ist auch, dass die Personen, die durch die Vorlage des Attestes von den Diagnosen erfahren, nicht an die Schweigepflicht gebunden sind und auch nicht haftbar sind, wenn durch sie willkürlicher oder unwillkürlicher Missbrauch entsteht. Aus Attesten zur Maskenbefreiung soll hervorgehen, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund einer Mund-Nasen-Bedeckung zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren. Hierdurch wird den Ärzten ein deutliches Misstrauen entgegengebracht und ihre Diagnose generell in Frage gestellt.

Ärzte verfügen aufgrund Ihres Studiums über die Qualifikation und über Kompetenz Atteste auszustellen. Sie können den Zustand und die Einschränkungen ihrer Patienten beurteilen und weitere Risiken abschätzen. Es ist ein Unding, dass diese Kompetenz in Frage gestellt wird und Patienten in die unangenehme Situation gebracht werden, ihre Diagnosen mit Dritten teilen zu müssen.

Die ärztliche Schweigepflicht existiert aus gutem Grund und ist daher auch gesetzlich fest verankert.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die länderrechtlichen Anforderungen an die Qualität eines Attestes, das vom Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung befreit, aus vier Gründen unzumutbar sind: Sie verletzen in unverhältnismäßiger Art und Weise das grundgesetzlich geschützte informationelle Selbstbestimmungsrecht betroffener Bürger, welche verpflichtet werden, medizinische Daten aus ihrer Intimsphäre gegenüber Dritten zu offenbaren. Sie verstärken das ohnehin schon gestiegene Misstrauen in die Fachkompetenz behandelnder Ärzte. Sie überfordern Exekutivbeamte, welche medizinische Diagnosen und Anamnesen überprüfen sollen, ohne auch nur im Ansatz die fachliche Qualifikation hierfür zu besitzen. Und sie spielen Berufsgruppen gegeneinander aus, in dem konkreten Fall Ärzte gegen Polizeivollzugsbeamte.

Ich fordere die Landesregierungen auf: Beenden Sie diese Schikane! Wenn Sie schon meinen, die Glaubwürdigkeit ärztlicher Atteste anzweifeln zu dürfen, schaffen Sie wenigstens eine übergeordnete Möglichkeit, welche die tatsächliche Relevanz der Diagnose beispielsweise durch eine Verifizierung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen bestätigt, anstatt weiterhin Menschen zu nötigen ihre intimen Daten preiszugeben.

Ich fordere daher deutlich: Schluss mit dem Anzweifeln ärztlicher Entscheidungen!“

Professor Dr. med. Axel Gehrke: „Jede Woche sterben 2-3 Kinder aufgrund von Gewalt –

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Kategorie: Kreis Ostholstein
Erstellt: Mittwoch, 18. November 2020 13:10
Geschrieben von imme.stapelmann@afd-ostholstein.de

Professor Dr. med. Axel Gehrke: 

„Jede Woche sterben 2-3 Kinder aufgrund von Gewalt – endlich Rechtsgrundlage für den Informationsaustausch von Ärzten schaffen“

Wie der aktuelle Strafprozess vor dem Landgericht in Münster wieder einmal vor Augen führt, besteht bei den Themen Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch keine Entwarnung. Dem Hauptangeklagten und drei weiteren Männern wird u. a. vorgeworfen, über mehrere Tage hinweg zwei Jungen in einer Gartenlaube schwer sexuell missbraucht zu haben. Und auch die vor wenigen Wochen veröffentliche Kriminalstatistik zeigt nach wie vor eine erschütternde Bilanz: Jede Woche sterben in Deutschland zwei bis drei Kinder aufgrund von Gewalteinwirkung. In Pandemiezeiten sind Kinder- u. Jugendliche erhöhten Risiken von Misshandlung und Vernachlässigung ausgesetzt. Durch die „Corona-Pandemie“ und die häusliche Isolation von Kindern und Jugendlichen ist es deutlich geworden, dass es für Ärzte wichtig ist, sich rechtssicher untereinander austauschen zu dürfen, um Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlungen schnellstmöglich aufdecken oder ausschließen zu können.Ärztekammern und ärztliche Verbände fordern seit vielen Jahren von der Bundesregierung die Rechtsgrundlage für den interkollegialen Informationsaustausch von Ärzten über Verdachtsfälle zu schaffen. Dies fand leider bis heute keine Berücksichtigung im Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchGvom 22. Dezember 2011).

In einer Kleinen Anfrage (BT-Dr. 19/23505) hatte die AfD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung daher danach befragt, ob es im Rahmen der Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII, § 8a) Pläne gibt, diese seit langer Zeit bestehende Forderung zu berücksichtigen. Professor Dr. med. Axel Gehrke, Mitglied der AfD-Bundestagsfraktion, wertet die Antwort der Bundesregierung, dass diese „keinen Bedarf für eine Rechtsgrundlage, die den Informationsaustausch zwischen Ärztinnen und Ärzten bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung ermöglicht“ sieht, als einen Verzicht auf eine Chance zur Prävention von Kindeswohlgefährdung: „Es ist für mich als Mediziner nicht nachvollziehbar, warum ein Arzt gemäß KKG §4 bei gewichtigen Anhaltspunkten die Jugendhilfe einschalten, jedoch keinen Kollegen zur Absicherung der Diagnose hinzuziehen darf. Dabei sind wir Ärzte nach unserer Berufsordnung zur Zusammenarbeit und zum Austausch bei der Behandlung von Patienten verpflichtet. Es ist eine absurde Situation, dass hierfür erst das Einverständnis derjenigen eingeholt werden muss, die für die mögliche Kindeswohlgefährdung verantwortlich sind. Daher fordere ich die Bundesregierung auf, durch die Gesetzesnovelle des SGB VIII, § 8a, den interkollegialen Informationsaustausch zwischen Ärztinnen und Ärzten bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung zu gewährleisten.“ 

MdB Dr. Bruno Hollnagel kommt zum Stammtisch nach Ostholstein

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Kategorie: Kreis Ostholstein
Erstellt: Mittwoch, 02. September 2020 14:35
Geschrieben von imme.stapelmann@afd-ostholstein.de

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Liebe Freunde!
Hiermit laden wir Sie herzlich ein zum nächsten Treffen unseres Stammtisches am
Donnerstag, 3. September 2020 (Ort: im Raum Eutin/Malente).
Unser besonderes Thema lautet: "Wirtschaft und Finanzen nach Corona.
Wie kommen wir aus der Krise? Was sagt die AfD?" Unser Referent ist
Dr. Bruno Hollnagel MdB
Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages, im
Ausschuss für Wirtschaft und Energie und im
Verwaltungsrat der KfW
Wir als Stammtisch kennen Dr. Hollnagel als einen herausragenden Kenner der wirtschaftlich-finanziellen Situation unseres Landes. Zugleich besitzt er eine besondere Fähigkeit, komplizierte Sachverhalte verständlich und humorvoll zu erklären.
Entsprechend unserem Hygienekonzept sollte jeder von uns seinen Mund-Nasenschutz bei sich haben. Am Tisch sitzend muss keine Maske getragen werden.
Hier die nächsten Termine unseres Stammtischs:
Donnerstag, 17. September,
Donnerstag, 1. Oktober,
Donnerstag, 15. Oktober: mit Prof. Dr. Axel Gehrke MdB (Thema: "Die Berliner Erklärung. Das gesundheitspolitische Konzept der AfD").
Uhrzeit: jeweils 19.00 Uhr.
Weitere Informationen unter: Tel. 04561-7171471.

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