Die Hamburger AfD konnte einen Erfolg vor Gericht feiern, gegen eine der vielen haltlosen Corona-Verordnungen. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat einer Klage der AfD gegen die nächtliche Ausgangssperre im Eilverfahren stattgegeben. Demnach brauchen die vier Kläger keine Sanktionen zu befürchten, wenn sie sich mit einem höchstens zwölf Stunden alten negativen Corona-Testergebnis nach draußen begeben.
Der Sprecher der Gesundheitsbehörde bemühte sich allerdings zu betonen, dass die Entscheidung nur für die vier Kläger gelte, was formaljuristisch richtig sein mag, mit gesundem Menschenverstand jedoch wenig Sinn ergibt.
So beabsichtigt die Stadt angeblich auch, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Da die Hamburger Sozial- und Gesundheitsbehörde bereits angekündigt hat, dass der Senat die seit Anfang April geltende Ausgangsbeschränkung in Hamburg ab Mittwoch aufheben werde, ist diese Beschwerde jedoch eigentlich obsolet. Das Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts gilt ab sofort gleichwohl, wie ein Gerichtssprecher erklärte.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt, dass pauschale Ausgangssperren und andere schwerwiegende Freiheitseinschränkungen viel zu leichtfertig vom Senat verordnet werden”, erklärten der AfD-Landesvorsitzende Dirk Nockemann und sein Stellvertreter Krzysztof Walczak. “Das ist ein Sieg nicht nur für die AfD, sondern für die Grundrechte aller Bürger.”
Quelle: ntv