Man hat wohl nicht mehr damit rechnen können: Nach zweijährigem Schweigen hat sich das ängstliche Bundesverfassungsgericht endlich ein Herz gefasst und erstmals eine Entscheidung zulasten Angela Merkels getroffen. Unser AfD-Bundestagsabgeordneter Gereon Bollmann, selbst jahrzehntelang als Richter in Schleswig-Holstein tätig, ordnet das Urteil für die Alternative für Deutschland in seiner Kolumne ein.
Die höchstrichterliche Feststellung, die Kanzlerin habe anlässlich eines Staatsbesuchs in Südafrika klar gegen die Verfassung verstoßen, indem sie die mit Hilfe unserer Fraktion erfolgte Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten als „unverzeihlich“ eingeordnet und deren Rückabwicklung verlangt hat, dürfte für eine Kanzlerin im Ruhestand aber kaum noch von Bedeutung sein.
Wird damit alles wieder gut? Wird das Bundesverfassungsgericht sich eines Besseren besinnen und ernsthaft an der Reparatur seines Ansehens arbeiten, das seit Amtsantritt seines „Präsidenten von Merkels Gnaden“ Stephan Harbarth schweren Schaden genommen hat?
Ich bin da wirklich nicht sehr optimistisch: schon die richterliche Behandlung des Verfahrens wirft erhebliche Bedenken auf. Es wäre nämlich durchaus möglich gewesen, bereits der damals noch amtierenden Kanzlerin im vorgeschalteten Eilverfahren eine entsprechende Rüge zu erteilen. Man fühlte sich hierzu allerdings nicht aufgerufen, weil die Ausführungen auf der Website der Bundesregierung zu dem ungeheuerlichen Vorgang mittlerweile gelöscht waren. Denkwürdig erscheint indes, dass die Löschung erst nach dem Eingang der Klage bei Gericht erfolgte. Gab es hierzu etwa einen richterlichen Hinweis?
Nun sind richterliche Hinweise zum Verfahren nicht „per se“ ungewöhnlich. In völlig aussichtslosen Verfahren kann man im Einzelfall schon einmal einen Rat zur Rücknahme eines Antrags erteilen, wenn es dem Kläger ersichtlich nicht um die schriftliche Begründung geht, und er auf diesem Wege erhebliche Kosten vermeiden kann. Auch im umgekehrten Fall können dem Beklagten im geeigneten Fall durchaus einmal Tipps für ein etwaiges Anerkenntnis vermittelt werden. Anders aus sieht es allerdings in Fällen öffentlicher Relevanz – wie dem Vorliegenden – in denen das Informationsrecht der Öffentlichkeit durch eine solche „Verfahrensgestaltung“ ausgehöhlt und es der Gegenseite unmöglich gemacht würde, den Skandal politisch zu verarbeiten.
Auch wenn es sich bei dem angesprochenen Hinweis um eine Spekulation handelt – allerdings eine naheliegende – spricht einiges dafür, dass man der Kanzlerin auch sonst hat „helfen“ wollen. Der Senat hat zwar vor knapp einem Jahr am 21. Juli 2021 wie früher in der Mehrzahl der Fälle in der Sache mündlich verhandelt und am 15. Mai 2022 auch ein Urteil verkündet. Sonst entscheidet er neuerdings meist durch einen im Schriftwege ergehenden Beschluss. Allerdings bleibt festzuhalten, dass er das Urteil auch noch zur damaligen Amtszeit der Kanzlerin hätte verkünden können und nicht erst elf Monate nach der Verhandlung, was nach der Zivilprozessordnung schon nach dem Ablauf von neun Monaten ohne erneute mündliche Verhandlung unzulässig gewesen wäre.
Auch sonst spricht weiter nicht viel für eine Neutralität des Gerichtes gegenüber unserer Partei. Man hätte etwa auch im Hinblick auf die Kostenfrage anders entscheiden und allein der Gegenseite die nicht unerheblichen Kosten aufgeben können …
Wie dem auch sei: das Verfahren wurde wie dargelegt betrieben und die Entscheidung letztlich zugunsten unserer Partei getroffen – glücklich werden kann man mit ihr dennoch nicht. Nach wie vor scheint man ungeprüft der Regierungslinie nachzueifern, bei uns handele es sich um eine rechtsextremistische Partei, zu deren Lasten letztlich jedes Mittel recht sei. All das lässt nichts Gutes vermuten. Wir werden uns auch künftig darauf einstellen müssen, dass wir bei den kontinuierlichen, sehr oft verfassungswidrigen Attacken des Establishments gegen unsere Partei vor unserem höchsten Gericht keinen hinreichenden Rechtsschutz erhalten werden. Man kann diese Vermutung unschwer mit dem Blick auf das Abstimmungsergebnis belegen. Das Urteil in dieser eindeutigen Sache wurde gegen eine Minderheit von drei Richtern gefällt, deren eine Richterin sich noch bemüßigt fühlte, ein „Dissenting Vote“ abzugeben. Man kann bei einem solchen krassen Rechtsverstoß der Kanzlerin über das Grundrechtsverständnis dieser Richterin nur fassungslos die Augenbrauen rümpfen. Näheres hierzu erspare ich mir; wer sich dennoch über ihre Haltung informieren möchte, kann dies unschwer über die Website des Bundesverfassungsgerichtes tun.
Nach wie vor werden etliche Institutionen unseres Staates zu dem Zweck missbraucht, uns zu benachteiligen und in unseren Rechten zu beeinträchtigen. Wir werden uns auch weiter auf harte Auseinandersetzungen einzustellen und uns gegen weitere Ungleichbehandlungen zur Wehr zu setzen haben, auch wenn uns das Bundesverfassungsgericht – wenn überhaupt – dabei nur widerwillig unterstützen wird. Aber immerhin war das Urteil vom 15. Juni 2022 ein kleiner Etappensieg in unserem gemeinsamen Kampf für die Zukunft Deutschlands. Machen wir weiter so …
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