Geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes ist legislative Willkür

Die Bundesregierung unter Angela Merkel plant eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes und entmachtet damit die Länder. Claus Schaffer, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag, erklärt dazu: „Die von der Bundesregierung geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes folgt dem bekannten Muster der erst kürzlich erfolgten Novellierung: Es wird im Gesetz passend gemacht, was – vor allem der Kanzlerin – nicht passte. Was Richter und Verfassungsrechtler bundesweit zu Recht kritisierten, wird mal eben im Nachgang legitimiert. Mit der geplanten Konzentration der Macht im Bundeskanzleramt wird die Axt an das föderale Demokratieprinzip unseres Landes gelegt.“

Das Infektionsschutzgesetz ist in der Absicht geschaffen worden, durch die Gesundheitsbehörden vor Ort in lokaler Zuständigkeit Maßnahmen zu treffen, um Infektionen einzudämmen und die Bevölkerung zu schützen. Diese Absicht folgt dem Subsidiaritätsprinzip und ermöglicht so, direkte und unmittelbar geeignete, vor allem aber verhältnismäßige Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu treffen. Die Verfasser des Infektionsschutzgesetzes gingen davon aus, dass man vor Ort am besten beurteilen kann, was zur Infektionseindämmung geeignet ist.

„Um den Grad der Gefährdung in der Corona-Pandemie bestimmen zu können, muss man ein System entwickeln, das gesichert Auskunft darüber geben kann, wie weit die Infektion in der Bevölkerung vorangeschritten ist“, so Schaffer. „R-Werte und 7-Tage-Inzidenzen sind aber gerade nicht dazu geeignet. Zu leicht werden Inzidenzwerte beispielsweise durch Infektionscluster – wie etwa in Asylbewerberunterkünften oder Großwohnanlagen – in die Höhe getrieben, ohne dass der übrige Teil der Bevölkerung von diesem Infektionsgeschehen betroffen ist. Ein Übriges zur Verzerrung der Aussagekraft von Inzidenzwerten tragen massenhafte Schnelltests bei, die einerseits unentdeckte Infektionen aufspüren, was grundsätzlich gut ist. Andererseits aber sagen diese nichts darüber aus, inwieweit Infektionen von Erkrankungen und einhergehenden Gefährdungen anderer Personen zu unterscheiden sind. Hier fehlt es an weitergehenden Untersuchungen und Erkenntnissen zu Viruslasten und Ansteckungsgefahren. All das ist der Bundesregierung bekannt, und auch den Verantwortlichen in den Ländern. Dennoch ist der Inzidenzwert noch immer einziges Kriterium und Werkzeug für dauerhafte Einschränkungen unserer Freiheit.

Die nun geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes geht mit der Entmachtung der Länder einher. Bereits die seit Monaten erfolgenden Ministerpräsidentenkonferenzen mit dem Kanzleramt ignorieren die Landesparlamente und damit Grundsätze unserer demokratischen Verfasstheit. Ganz offenbar stört sich die Kanzlerin zu sehr daran, sich mit 16 Ministerpräsidenten auf einen Kurs in der Corona-Politik zu einigen, so dass nun auch diese ‚aus dem Spiel‘ genommen werden sollen. Diese geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes – der Begriff der Ermächtigung kommt sieben Mal darin vor – ist Ausdruck der legislativen Willkür einer Kanzlerin Merkel.“

Quelle: AfD Fraktion Schleswig-Holstein

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