Laut Presseberichten soll das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD in Gänze zum sogenannten ‚Verdachtsfall‘ erklärt haben. Eine offizielle Erklärung des Bundesamtes zu diesem Sachverhalt liegt bislang nicht vor. Laut dem Landtagsabgeordneten Jörg Nobis ist es “ein einmaliger Vorgang und ein politischer Skandal sondergleichen, dass diese Information ausgerechnet wenige Tage vor zwei wichtigen Landtagswahlen aus dem Bundesamt mutmaßlich an die Presse ‚durchgestochen‘ wurde. Hier wird gezielt versucht, mit Hilfe des Inlandsgeheimdienstes die Wahlchancen der AfD zu schmälern.
Der Verfassungsschutz macht sich damit zum Wahlkampfhelfer der anderen Parteien und greift aktiv in den demokratischen Wettbewerb ein. Damit fügt er der freiheitlich-demokratischen Grundordnung schweren Schaden zu, die zu schützen sein eigentlicher Auftrag ist.
Festzustellen bleibt daher: Ein Verfassungsschutzchef, der seine Behörde der politischen Instrumentalisierung preisgibt und das Leaken von nicht zu veröffentlichenden Informationen nicht im Griff hat, ist an der Spitze dieser Behörde fehl am Platz.
Eine Hochstufung der AfD zum Verdachtsfall entbehrt darüber hinaus auch jeder Grundlage und wird vor Gericht keinen Bestand haben.”
Quelle: Jörg Nobis