Keine Perspektive für die Wirtschaft: Einzelhandel und Gastronomie können immer noch nicht planen

Die Versprechungen von Bundes- und Landesregierung werden seit Monaten genauso schnell gebrochen, wie sie gegeben wurden. Kein ‚Wellenbrecher‘, kein ‚Lockdown light‘, keine abgesagten Familienfeiern oder Kontaktverbote haben bewirkt, was Politiker und ihnen angeschlossene Wissenschaftler verheißen. Das Infektionsgeschehen ist immer noch äußerst unterschiedlich in Bund und Ländern, und immer noch kann niemand erklären, wie genau sich das Virus verbreitet. Daher sind pauschale Zwangsmaßnahmen das falsche Mittel – das haben wir von Anfang an betont. Nun fällt auch der groß angekündigte ‚Perspektivplan‘ von Ministerpräsident Günther ins Wasser.

Trotz seiner anderslautenden Ankündigung vor gerade einmal drei Wochen wird es für Fünft- und Sechstklässler keinen Regelunterricht ab dem 22.2. geben. Und während Friseure wieder öffnen dürfen, bleibt es Fahrlehrern verboten, praktischen Unterricht zu erteilen. Die Unlogik der Verordnungen bleibt also auch nach der x-ten Beratung auf Bundesebene bestehen. Vollends enttäuschend sind die Pläne für die Wirtschaft. Denn auch wenn Blumenhändler und Gartenbaumärkte ab 1.3. wieder öffnen dürfen, gilt das nicht für die übrigen Einzelhändler und die Gastronomie. Ihnen wird noch nicht einmal eine dringend benötigte – und versprochene – Perspektive gegeben. Denn plötzlich ist nicht mehr der propagierte Inzidenzwert von 50 entscheidend, sondern die Schwelle von 35, die im zu Recht umstrittenen Infektionsschutzgesetz überhaupt nicht vorgesehen ist.

Aber selbst wenn in vielen Kreisen Schleswig-Holsteins das Infektionsgeschehen deutlich unter die politisch gewollten Grenzen fällt, erlaubt die Landesregierung keine Lockerungen. In sieben Kreisen bzw. Städten sollten demnach Öffnungen möglich sein. Paradoxerweise wendet die Regierung genau diese regionale Differenzierung auf Grundschulen und Kindertagesstätten an: Daniel Günther kündigte heute an, dass Pinneberg, Lauenburg, Lübeck und Flensburg wahrscheinlich von der Öffnung am 22.2. ausgenommen werden. Warum soll das nicht auch konsequenterweise für den Einzelhandel und die Gastronomie gelten? Gerade diese Branchen haben gezeigt, dass dort die Abstands- und Hygieneregeln mindestens genauso gut funktionieren wie bei den Friseuren, die jetzt bald wieder öffnen können.

Unterm Strich bleibt eine tiefe Enttäuschung bei den kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Teil seit Monaten auf die Hilfen warten und jetzt immer noch keine Perspektive seitens der Politik erhalten. Wir fordern die Landesregierung auf, sich an die eigenen Ankündigungen zu halten und zumindest dort die Zwangsmaßnahmen zu lockern, wo das Infektionsgeschehen gering ist.

Generell fordern wir ein Ende des Dauer-Lockdowns bei gleichzeitigem besseren Schutz der gefährdeten Bevölkerungsgruppen.

Autor: Volker Schnurrbusch

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