Landesregierung mit weiterem Schlag gegen Tourismus-Branche

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat weitreichende Corona-Maßnahmen beschlossen, die jüngst bei Reisenden und Hotelbetreibern auf viel Kritik gestoßen sind. Seit dem letzten Wochenende dürfen Personen aus innerdeutschen Risikogebieten nur noch nach Schleswig-Holstein einreisen, wenn sie sich sogleich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Betroffen sind vier Bezirke in Berlin, darunter Berlin-Mitte, sowie die Städte Hamm und Remscheid in NRW.

Wie die Quarantäne-Beschränkung überwacht werden soll, da schweigt sich die Landesregierung aus. Das Gesundheitsministerium teilte auf Anfrage mit, dass es keine Kontrollen an den Landesgrenzen zu Schleswig-Holstein geben würde. Man setze auf die Eigenverantwortung der Reisenden. Stattdessen gebe es eher zufällige Kontrollen, zum Beispiel wenn ein Fahrzeug mit Berliner Kennzeichen in eine Verkehrskontrolle gerät, oder wenn Berliner im Restaurant ihre Adresse hinterlassen. Einreisende sollen sich bei den Gesundheitsämtern melden, die dann z.B. über Kontrollanrufe testen können, ob die Eingereisten in Quarantäne geblieben sind.

Für Uwe Witt, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, klingt diese Verordnung in Schleswig-Holstein wie “mit heißer Nadel gestrickt”.

Die Gewerkschaft der Polizei habe darauf hingewiesen, dass die Regeln gar nicht kontrollierbar sind. “Stehen jetzt alle, die mit einem B-, einem HAM- oder einem RS-Kennzeichen in Schleswig-Holstein rumfahren unter Generalverdacht?”, fragt Witt. “Und wie sollen die Gesundheitsämter die Quarantäne überprüfen? Wer aus einer anderen Stadt nach Schleswig-Holstein einreist, ist in der Regel nur über ein Handy erreichbar. Sind wir im Norden schon soweit, dass Bewegungsprofile ausgewertet werden, wenn man aus der falschen Stadt kommt?“

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