Beantragung finanzieller Soforthilfe in Schleswig-Holstein

Durch die Corona-Krise und die nachfolgenden staatlichen Maßnahmen und wirtschaftlichen Betätigungseinschränkungen sind tausende Betriebe auch in Schleswig-Holstein in Existenznot geraten. Aus diesem Grunde kann nun beim Land Schleswig-Holstein ein Antrag auf finanzielle Soforthilfe gestellt werden. Diese Überbrückungshilfe soll kleine Unternehmen unterstützen, die durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind.

Unter diesem Link kann auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein der entsprechende Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe heruntergeladen werden. Antragsberechtigt sind nur kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die im Haupterwerb wirtschaftlich und dauerhaft am Markt als Unternehmen oder als Selbständige tätig sind, die ihre Tätigkeit von einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein aus ausführen, bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind, und die ihre Waren oder Dienstleistungen zumindest bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

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