Seit langem ist bekannt: Weil immer mehr Babyboomer in den Ruhestand gehen, steht das deutsche Rentensystem vor dramatischen Entwicklungen. Dies schrieb gestern auch die FAZ. Kurz vor ihrem Abschlussbericht steht nun die Rentenkommission der Bundesregierung, die Arbeitsgruppe, die Vorschläge für einen „verlässlichen Generationenvertrag“ erarbeiten sollte, vor dem Aus.
Hierzu erklärt Norman Timmermann, Stellv. Leiter des AfD-Bundesfachausschusses 11 (Rente und Soziales): „Wer hätte es bloß gedacht? Wir in der AfD haben das Problem längst erkannt, und auch sämtliche im Artikel genannte Zahlen, weswegen wir seit nunmehr über dei Jahren im Bundesfachausschuss 11 an der Lösung arbeiten. Während die Rentenkommission der Bundesregierung völlig planlos vor längst bekannten Fakten des demografischen Wandels steht, dabei jedoch nach wie vor am sogenannten Generationenvertrag festklammert, haben wir bereits die Lösung erarbeitet.” Dies sei laut Timmermann die “Dynamische Alternative Altersversorgung (DAA)”. Das bereits vollständig durchgerechnete Konzept sähe wie folgt aus:
- Steuerfinanzierte Mindestaltersversorgung 1.000 € p. M. für alle deutschen Staatsbürger und in Deutschland lebende Ausländer, die 25 Jahre in Deutschland steuerpflichtig erwerbstätig gewesen sind
- Gleichstellung aller Bürger, egal welchen Status im Erwerbsleben sie hatten (Angestellte, Arbeiter, Selbständige, Beamte)
- Absicherung von Geringverdienern, Menschen mit Lücken in der Erwerbsbiographie (z.B. durch Kindererziehung oder Pflege Angehöriger)
- Rente wird mit Erreichen der Regelaltersrente ausbezahlt
Vorteile aus Sicht der Bürger:
- Jeder Bürger hat eine sichere Mindestalterssicherung
- Kein Gang zum Sozialamt
- Keine „Harte Kante“
Vorteile aus Sicht des Staates:
- Wegfall der Kosten für die Berechnung individueller Renten der DRV
- Verschlankung bzw. Entfall der Deutschen Renten Versicherungsanstalt (DRV)
- Steuerfreie Auszahlung spart zusätzlich Aufwand bei den Finanzämtern
Darüber hinaus:
- Keine Beiträge zur Rentenversicherung:
- Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil des Gehalts stehen dem Arbeitnehmer zu
- Deutliche Erhöhung der Nettolöhne
- Schafft Freiräume für zusätzliche (private, individuelle) Altersvorsorge
Steuerliche Gestaltungsvorschläge:
- Wegfall der Besteuerung der Grundrente!
- Zusatzrenten sind ggf. zu versteuern (je nachdem, ob der hierfür entrichtende Beitrag Steuer mindernd geltend gemacht wurde)
- Erwerbseinkünfte während der Rentenzeit sind weiterhin zu versteuern
- Familiensplitting honoriert Erziehungsleistung
- Grundrente sichert Erziehungszeiten ab
Subventionsabbau:
- Zuschüsse für private Renteneinzahlungen (Riester, Rürup etc.) entfallen
- Verwaltungsaufwand hierfür wird abgebaut
- Steuern auf Arbeitseinkommen können deshalb zusätzlich gesenkt werden
Umstellung des Rentensystems (Übergangsphase):
Für alle, die bereits in der Rentenphase sind und höhere Ansprüche als die Grundrente haben, bleibt das alte System bis zum Tod erhalten (niemand verliert etwas!)
Umstellung des Rentensystems (Übergangsphase):
Für alle, die bereits Ansprüche über die Grundrente hinaus erworben haben, bleibt das bisherige System weiter bestehen.
Alternativ: Zusatzansprüche, die über die Grundrente hinausgehen können auf ZAA Staatsfond umgeschichtet werden (freiwillig).
