
Reform des GG-Artikels 16a (Asyl) und Neuregelung der deutschen Asylpraxis
Position des Landesfachausschusses für Zuwanderung, Asyl und Staatszugehörigkeit (LFA12) Deutschland ist das einzige Land der Welt, dessen Gesetzgebung politisch Verfolgten einen einklagbaren Anspruch auf Asylgewährung zugesteht (Art. 16a GG).