Reform des GG-Artikels 16a (Asyl) und Neuregelung der deutschen Asylpraxis

Position des Landesfachausschusses für Zuwanderung, Asyl und Staatszugehörigkeit (LFA12)

Deutschland ist das einzige Land der Welt, dessen Gesetzgebung politisch Verfolgten einen einklagbaren Anspruch auf Asylgewährung zugesteht (Art. 16a GG).

Als die Väter des Grundgesetzes 1949 diese Bestimmung in ihre Schöpfung aufnahmen, wurden sie durch die noch frische Erinnerung an die politischen Verfolgungen in Russland und Deutschland geleitet; sie hatten dabei jedoch beschränkte Zahlen von einigen Hundert politischer Flüchtlingen pro Jahr im Sinn. Keinesfalls können sie bei ihrer ehrenwerten und löblichen Absicht der Asyl-Gewährung an Heerscharen von Hunderttausenden von Wirtschaftsflüchtlingen gedacht haben, die seit Jahren nach Deutschland strömen, um, unter dem Deckmantel der „Asylsuche“, das soziale Versorgungsnetz unseres Landes auszunutzen und damit dessen Bestand zu gefährden.

Das Tragische der gesamten Situation liegt darin begründet, dass das derzeit in Deutschland herrschende politische System diesen Missbrauch toleriert und den vom Wähler erhaltenen Auftrag zur Sorgfalt in der Verwendung von Steuern arrogant missachtet. Durch die Gewährung von – im Vergleich zu Rest-Europa – üppigen Sozialleistungen, sowie einer generellen VIP-Behandlung der „Flüchtlinge“, fördert dieses System geradezu die Einwanderung (sogenannte Pull-Effekte).

Die erschreckende Realität ist, dass ein „Flüchtling“, ist es ihm einmal gelungen unter irgendeinem Vorwand den Fuß auf den Boden der Bundesrepublik Deutschland zu setzen, die besten Aussichten hat, den Rest seines Lebens in einer sozialen Hängematte  zu verbringen. Aufkommen dafür muss das deutsche Volk, also die, die „schon länger hier leben“, wie unsere Kanzlerin in unnachahmlicher Schnoddrigkeit formulierte. Und dieses Volk sind die Steuerzahler, die für den längst außer Kontrolle geratenen Asyl-Missbrauch nach den Berechnungen von Fachleuten jedes Jahr zwischen 60 bis 80 Milliarden Euro zusätzlich aufbringen müssen.

Und es werden mehr. Denn der konstante Zustrom von „Flüchtlingen“, mehrheitlich aus islam-beherrschten Ländern, und die weitgehende Gewährung des Familien-Nachzugs – auch in Fällen, in denen der Asyl-Artikel des Grundgesetzes zweifelsfrei nicht greift – halten an. Hinzu kommt eine generelle Scheu, die vielen Unberechtigten abzuschieben – auch unter Nichtbeachtung klarer Regeln, wie Absatz 2 des GG-Artikels 16a, sowie des Dublin-Abkommens.

Falls diese Verhältnisse so bleiben, und falls die Geburtenrate der Einwanderer auch künftig weit über der der Einheimischen liegen sollte, wird aller Voraussicht nach der Teil der Bevölkerung, der der islamischen Welteroberungs-Ideologie anhängt, innerhalb zweier, maximal dreier Generationen die Mehrheit der Einwohner stellen. Welch katastrophale Folgen dies für unsere Kultur und Wirtschaft unseres Landes hätte, kann man täglich an den islamisch beherrschten Teilen der Erde beobachten.

Diese gesamte Situation ist die Folge einer verhängnisvollen Mischung aus Realitäts-Verweigerung, falsch fokussiertem Humanitäts-Verständnis sowie dem diffusen Drang, für die Verbrechen der NS-Zeit „Buße“ zu tun, wie sie sich auf Seiten der Altparteien ausgeprägt hat. Und der Punkt ist schon sehr nahe, ab dem keine Umkehr der verhängnisvollen Entwicklungen mehr möglich scheint; man spricht von 2035.

Die AfD wird sich für eine Angleichung des GG-Artikels 16a an die Asyl-Praxis der übrigen westlichen Welt einsetzen. Die AfD verlangt, den derzeit allgegenwärtigen Asyl-Missbrauch zu unterbinden, um die verhängnisvollen Folgen dieser Praxis für unser Land zu verhindern.

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