Lübeck: Auch für Polizisten gilt die Unschuldsvermutung

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Bei einer Demonstration am Holstentorplatz am 6. Dezember 2020 hat ein Gegendemonstrant nach Polizeiangaben in Richtung der Demonstration und der Polizei eine beleidigende Geste gemacht. [1] Der Täter wurde zu Boden gebracht und dort gehalten. Nach Feststellung der Personalien und Anfertigen einer Strafanzeige wegen Beleidigung wurde er wieder entlassen.
Verletzt wurde laut Polizei niemand. Die AfD Lübeck widerspricht in diesem Zusammenhang vorschnell geäußerten Gewaltvorwürfen gegen die Polizei.
 
Dazu erklärt der Vorsitzende des AfD Kreisverbandes Lübeck, David Jenniches: „Ob es hier seitens der Beamten zu Straftaten gekommen ist, müssen die zuständigen Stellen prüfen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt auch für Polizisten die Unschuldsvermutung. Es ist unverständlich, wenn linke Gruppen hier öffentlich eine Vorverurteilung vornehmen. Da ist die Rede von ‚gewalttätige[n] Polizisten, die […] eine Körperverletzung im Amt verübt haben und dadurch das Ansehen der gesamten Lübecker Polizei […] schwer beschädigt haben‘ [2], als handele es sich dabei um eine erwiesene Tatsache und nicht um bloße Mutmaßungen am Geschehen Unbeteiligter.
 
Bevor man sich über ein robustes Polizeihandeln erregt, sollte man bedenken: im Deliktsfeld Widerstand und tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte liegt die Hansestadt Lübeck über dem Landesdurchschnitt. [3] So etwas passiert über 200 Mal jedes Jahr. Lübeck gilt gar als Hochburg von Gewalt gegen Polizisten und hat seit 2019 eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu diesem Deliktsfeld. [4] Von einer Verurteilung von Gewalt gegen Polizisten durch das linke politische Lager in Lübeck ist mir übrigens nichts bekannt,“ schließt David Jenniches.
 
[1] Polizeidirektion Lübeck: Pressemitteilung vom 7.12.2020 zum Demonstrationsgeschehen am 6. Dezember 2020.
[2] https://www.hl-live.de/text.php?id=142189
[3] Polizeiliche Kriminalstatistik Polizeidirektion Lübeck 2019, S. 6.
[4] https://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Gewalt-gegen-PolizistenStaatsanwaltschaft-Luebeck-richtet-Sonderdezernat-ein

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