Impfung: Der Staat darf die Bürger nicht erpressen

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am Dienstag erneut die Corona-Maßnahmen verschärft. Es bestehen neue Testpflichten für Ungeimpfte für den Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeheimen, Veranstaltungen, Fitnessstudios und Hotels, sowie zur Innengastronomie und zu körpernahen Dienstleistungen. Für Jörg Nobis, den Vorsitzenden der AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag, grenzt dies an Erpressung. „Kostenpflichtige Corona-Tests für Ungeimpfte als Eintrittskarte zum öffentlichen Leben lehnen wir entschieden ab“, so Nobis. „Dass der Staat bei der sehr persönlichen Impfentscheidung in dieser Weise Druck auf die eigenen Bürger ausübt, grenzt an Erpressung und ist für uns als freiheitliche Partei nicht hinnehmbar.“

Leider habe man auch wieder einmal die wenig aussagekräftige Inzidenz als alleinigen Richtwert für Corona-Maßnahmen beibehalten. „Wir fordern seit langem, dass weitere Faktoren wie die Lage auf den Intensivstationen und die Impfquote bei der Steuerung der Maßnahmen mit einfließen müssen“, sagte Nobis.

Niemand dürfe einen Nachteil dadurch haben, dass er sich nicht impfen lassen kann oder möchte. „Es ist ein Unding, wenn demnächst knapp die Hälfte der Bundesbürger für die Teilnahme am sozialen Miteinander, am kulturellen Leben und für medizinische Versorgung erst einmal bezahlen soll. Ungeimpfte werden damit einer in unserem Land nicht mehr für möglich gehaltenen Diskriminierung ausgesetzt.“

Nobis stellt außerdem fest: „Der kostenlose Bürgertest muss bestehen bleiben.” Er sei “aus epidemiologischer Sicht sinnvoll.” Sobald die Tests nicht mehr kostenfrei seien, würden sich weniger Menschen testen lassen und so mehr Corona-Infektionen unentdeckt bleiben.

Die Ministerpräsidentenkonferenz, der auch der schleswig-holsteinische CDU-Ministerpräsident Daniel Günther angehört, beschloss, dass es ab einer Inzidenz von 35 eine Testpflicht für Ungeimpfte gibt, die ab dem 23. August gilt. Wer weder geimpft noch kürzlich von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist, soll in vielen Innenbereichen nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests Zugang bekommen. Ein Antigen-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Die Corona-Schnelltests sollen ab dem 11. Oktober kostenpflichtig sein. Ausgenommen sind nur diejenigen, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt.

Quelle: Jörg Nobis

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