Gute Nachrichten für unsere Abgeordneten im Kieler Landtag: Der Ältestenrat hat am Mittwoch einer Anerkennung des Zusammenschlusses der AfD-Abgeordneten Jörg Nobis, Claus Schaffer und Volker Schnurrbusch zugestimmt. Die Parlamentsmitglieder firmieren demnach künftig als ,,Zusammenschluss der Abgeordneten der AfD” im Schleswig-Holsteinischen Landtag.
Dies teile der Schleswig-Holsteinische Landtag in einer Presseerklärung mit. Die Entscheidung habe Auswirkungen auf die finanziellen Leistungen, die die drei Abgeordneten erhalten, auf deren Redezeiten im Plenum sowie die räumliche Ausstattung.
Dem Zusammenschluss der AfD-Abgeordneten steht künftig das Rederecht zu drei Tagesordnungspunkten pro Sitzungstag zu. Die Redezeit beträgt vier Minuten bei Debatten, zu denen die Fraktionen jeweils fünf bis zehn Minuten sprechen. Handelt es sich um Aussprachen mit über zehnminütigen Fraktionsbeiträgen, erhalten die zusammengeschlossenen AfD-Abgeordneten sechs Minuten Redezeit. Bei Debatten mit über 20-minütigen Redebeiträgen pro Fraktion können die Mitglieder des Zusammenschlusses insgesamt 10 Minuten sprechen. Darüber hinaus steht den Abgeordneten ein Kurzbeitrag zu jedem Tagesordnungspunkt offen. In einer Aktuellen Stunde beträgt die Redezeit der zusammengeschlossenen Abgeordneten vier Minuten.
Die drei Landtagsabgeordneten hatten sich am 20. Oktober neu zur AfD-Gruppe im Schleswig-Holsteinischen Landtag zusammengeschlossen. Die Neukonstituierung war notwendig geworden, da nach dem Austritt eines Abgeordneten die bislang noch aus vier Personen bestehende AfD-Fraktion den Fraktionsstatus verloren hatte.
Am Dienstag hatte außerdem der frühere Fraktionschef Jörg Nobis gegenüber NDR Schleswig-Holstein erklärt, dass er auf dem Landesparteitag am 21. November für den Landesvorsitz kandidieren wolle. Der gelernte Schiffsbetriebstechniker und Nautiker war bereits von 2016 bis 2017 einer von zwei Landesvorsitzenden.
In der Holstenhalle von Neumünster werden für den Landesvorstand insgesamt drei Positionen nachgewählt: die Posten des Vorsitzenden, eines stellvertretenden Vorsitzenden, und eines Beisitzers. Am folgenden Tag wird am gleichen Ort die Aufstellungsversammlung der Listen- und Direktkandidaten zur Bundestagswahl erfolgen.