Schwarz-grüner Haushalt verfassungswidrig!

Das Landesverfassungsgericht hat den Haushalt 2024 der schwarz-grünen Landesregierung für verfassungswidrig erklärt. Die AfD Schleswig-Holstein sieht sich in ihrer langjährigen Kritik an der Haushaltsführung der Regierung Günther bestätigt.​

Bereits seit der Einbringung des Haushaltsplans 2024 hat die AfD auf die unzureichende Begründung der Notkreditaufnahmen hingewiesen. Die Landesregierung hatte Notkredite in Höhe von 1,5 Milliarden Euro mit Verweis auf die Corona-Pandemie, den Ukraine-Krieg und die Ostseesturmflut 2023 aufgenommen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Regierung nicht ausreichend dargelegt habe, dass diese Ereignisse die Finanzlage des Landes erheblich beeinträchtigt hätten. ​

Besonders erschreckend ist, dass die Ausgaben größtenteils nicht belegbar sind. So wurden beispielsweise Radwege aus den Notkrediten finanziert, mit der Begründung, dass Radfahren das Corona-Ansteckungsrisiko vermindere.

Auch von anderen Seiten gab es Warnungen und Bedenken, die sich nun bestätigt haben. So kritisiert auch die SPD und die FDP die Landesregierung.

Es ist erschreckend, dass die Landesregierung offenbar nicht gewillt ist, ihr Handeln und ihre verschwenderische Politik zu ändern. Trotz des Urteils fehlt es an einem verfassungsgemäßen Tilgungsplan für die aufgenommenen Notkredite. Wir fordern daher einen sofortigen Kurswechsel in der Haushaltspolitik und eine Rückkehr zu solider und transparenter Finanzplanung.​

Die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins haben ein Recht auf eine verantwortungsvolle Haushaltsführung, besonders für unsere zukünftigen Generationen!

Themen: 

Suche

AfD Kreisverbände

AfD Spendenschwein

visitor counter