
Das Bundesverwaltungsgericht hat gesprochen – und die Meinungsfreiheit hat gesiegt. Der Versuch, das oppositionelle Magazin COMPACT zu verbieten, ist vorerst gescheitert. Was als Kampf gegen „vermeintlichen Extremismus” getarnt wurde, entlarvt sich bei genauem Hinsehen als ein Frontalangriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit in unserem Land.
Besonders bezeichnend ist dabei das Vorgehen der damaligen SPD-Innenministerin Nancy Faeser. Unter ihrer Verantwortung wurde ein Vorgehen gegen COMPACT eingeleitet, das in einem demokratischen Rechtsstaat nichts verloren hat. Anstatt sich mit inhaltlicher Auseinandersetzung und sachlicher Kritik zu beschäftigen, griff man zur schärfsten Waffe des Staates – dem Vereinsverbot –, um unliebsame Stimmen mundtot zu machen. Dieses Vorgehen offenbart ein zutiefst antidemokratisches Verständnis von politischem Diskurs, wie es insbesondere in den Reihen der SPD inzwischen zur traurigen Normalität geworden ist.
Dabei war und ist COMPACT eine Stimme des Widerstands gegen den medial-politischen Einheitsbrei, der von Altparteien und ihren genehmen Medienvertretern dominiert wird. Dass gerade dieses Magazin zum Ziel staatlicher Repression wurde, zeigt, wie nervös die Regierenden inzwischen gegenüber kritischen Stimmen sind.
Doch der Versuch, kritischen Journalismus zu kriminalisieren, ist vorerst gescheitert – und das ist gut so! Es zeigt, dass der Rechtsstaat, so sehr er auch unter Druck steht, noch lebt. Es ist ein wichtiges Signal an all jene, die sich tagtäglich für freie Meinungsäußerung, unabhängige Berichterstattung und echte Demokratie einsetzen.
Das Urteilt zeigt uns: Wer aufsteht, wer sich wehrt und wer auf Recht und Gesetz pocht, kann auch gegen ein übergriffiges Establishment bestehen. Der Schutz der Meinungsfreiheit gilt nicht nur für „genehme“ Positionen – er muss gerade auch für die gelten, die unbequem sind.