
Na bitte, es geht doch: Kaum bringt die AfD in Thüringen einen Gesetzesentwurf zur Dauerbeflaggung mit der deutschen Nationalflagge ein, da gerät die Thüringer Landesregierung plötzlich in Bewegung. Anstatt sich inhaltlich mit dem Vorschlag der AfD auseinanderzusetzen, zieht man lieber eine eigene Verordnung aus dem Hut – natürlich eilfertig und vor allem mit dem Unterschied, dass neben der deutschen auch weiterhin brav die EU-Fahne wehen soll. Das nennt man wohl politische Schadensbegrenzung im Eilverfahren.
Es ist bemerkenswert, wie schnell etwas möglich wird, sobald der Vorschlag von der „falschen Partei“ kommt. Hätten CDU, SPD oder BSW diesen Antrag eingebracht, hätte man von einem „wichtigen Signal für die Demokratie“ gesprochen. Kommt er jedoch von der AfD, wird hektisch eine Parallelregelung geschaffen, damit man sich bloß nicht nachsagen lassen muss, man sei inhaltlich mit uns einer Meinung – auch wenn man es faktisch ist.
Was bleibt, ist ein durchschaubares politisches Manöver. Die Thüringer Landesregierung wollte offenbar nicht riskieren, dass die AfD mit einem mehrheitsfähigen Thema punkten könnte – also greift man es schnell selbst auf, streut etwas Brüssel-Glanz darüber und präsentiert es als eigene Initiative. Inhaltliche Debatte? Fehlanzeige. Demokratischer Umgang mit Oppositionsvorschlägen? Offenbar nur, wenn sie aus dem eigenen Lager stammen.
In Wahrheit zeigt dieser Vorgang vor allem eines: AfD wirkt!