Beschneidung des Wahlrechts ist Angriff auf die Demokratie

Die schwarz-grüne Landesregierung will in Schleswig-Holstein die Konkurrenz ausschalten. Das ist der Effekt, den eine geplante Verschärfung des Wahlrechtes haben wird, wenn die Bürger am 14. Mai 2023 zu den Kommunalwahlen aufgerufen werden. Denn in größeren Kommunen soll die Fraktionsgrenze von heute zwei auf dann drei Abgeordnete angehoben werden. Das beträfe alle Parteien und Wählergemeinschaften, die bisher nicht so stark vertreten sind, und damit in einigen Fällen auch die AfD. Der stellvertretende Landesvorsitzende Volker Schnurrbusch hält das für einen Angriff auf die Basisdemokratie:

„Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Bürger, die sich trotz Politikverdrossenheit für ihre Gemeinde engagieren wollen. Aus gutem Grund hat das Bundesverfassungsgericht die 5-Prozent-Hürde für Kommunalwahlen kassiert, um ‚Waffengleichheit‘ für alle politischen Strömungen zu schaffen und eine möglichst breite Beteiligung der Bürger vor Ort zu garantieren. CDU und Grüne, die ja so gerne von ‚Demokratieförderung‘ reden, wollen ihre Konkurrenten jetzt zum Verstummen bringen. Die AfD Schleswig-Holstein erhebt gegen diese Beschneidung der politischen Arbeit Protest und wird sich umso mehr im Kommunalwahlkampf 2023 engagieren!“

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