Allgemeine Impfpflicht ist verfassungswidrig!

Verfassungsrechtler, Mediziner und Politiker streiten anlässlich einer bevorstehenden Debatte über die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht im Bundestag. Eingebracht werden laut Lübecker Nachrichten verschiedene Gesetzentwürfe einer allgemeinen Impfpflicht. Dass es auch einen Antrag der AfD-Bundestagsfraktion gibt, der eine Impfpflicht grundsätzlich ablehnt, bleibt dabei unerwähnt.

Im Schatten der Ukraine-Krise haben insgesamt 209 Abgeordnete der Ampel-Koalition um den Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) einen Gesetzentwurf zur allgemeinen Impflicht eingebracht, der bereits ab 17. März im Bundestag in wenigen Tagen regelrecht durchgepeitscht werden soll. Die darin geplante Impfpflicht ab dem 1. Oktober 2022 soll dann für alle Erwachsenen gelten, und sie umfasst mindestens drei Impfungen und einen nach oben offenen Spielraum für weitere Impfungen, sobald diese `irgendwie vorteilhaft` sein können.

Laut Claus Schaffer, sozialpolitischer Sprecher der AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag, sei dies „ein Persilschein“ für „unbegrenzte Impf-Abonnements“, ohne dass es hierzu weiterer parlamentarischer Entscheidungen bedürfe.

Unterdessen hat am 28. Februar das Robert-Koch-Institut (RKI) ohne großes öffentliches Aufheben seine Risikobewertung zu Covid19 angepasst und spricht bei der Impfung nur noch von einem individuellen Schutz vor schweren Verläufen. Die Impfung ist demnach kein Mittel mehr, um Übertragungen in der Bevölkerung zu reduzieren. Die Empfehlungen des RKI zu Abständen und Kontaktreduzierungen gelten ‚auch für Geimpfte und Genesene unabhängig von dem angenommenen individuellen Immunschutz‘.

Schaffer: „Der einer Impfung bislang zugesprochene Immunschutz ist nur noch ‚angenommen‘ also vermutet, angesichts der aktuellen Erkenntnisse zur Infektionslage jedoch nicht belegbar.“

„Mit dieser Kehrtwende des RKI sind zugleich sämtliche Regeln, die zwischen Ungeimpften und Geimpften unterscheiden, also das gesamte 2G- oder 2G-Plus-Regime, als medizinisch nicht mehr zu begründen erklärt. Und ohne die medizinische oder epidemiologische Begründung entfällt auch der Rechtsgrund, das soziale Leben Ungeimpfter im Gegensatz zu geimpften Personen einzuschränken. Beides hat unmittelbar Einfluss auf die Debatte zur Impfpflicht, denn ohne Fremdschutzwirkung einer Impfung fällt das wichtigste Argument der Impfpflicht-Befürworter.“

Das Fazit von Schaffer: „Eine Impfpflicht ist insofern verfassungswidrig.“

[Quelle]

Beachten Sie hierzu bitte auch die bundesweite Kampagne der AfD Gesund ohne Zwang, sowie die vier ausgezeichneten Reden beim Aktionstag der AfD in Schleswig-Holstein.

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