Wenn Aufenthalt und Einbürgerung durch Betrug erlangt werden

Aufenthalt und Einbürgerung, die durch Betrug erlangt wurden, müssen zurückgenommen werden, fordert die AfD-Gruppe im Landtag Schleswig-Holstein. In einem Bericht der SHZ vom 9. Februar wird von mehr als 1.000 Fällen berichtet, in denen gefälschte Deutsch-Zertifikate für Integrationskurse und Einbürgerungsverfahren an bundesweite Empfänger ausgestellt wurden. Bereits die bundesweite Streuung der Auftraggeber lässt erkennen, dass es sich bei dem Flensburger Fall nur um die Spitze eines gigantischen Eisbergs eines organisierten Asylbetrugs handeln muss.

Deutschland verlangt von Nicht-Unionsbürgern, die ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erlangen möchten, einen Nachweis von Deutschkenntnissen der Stufe B1. Das Erlernen der deutschen Sprache wird über die verpflichtende Teilnahme an Integrationskursen geregelt, das Zertifikat ist also eine begehrte Voraussetzung für Ausländer im Aufenthalts- und Einbürgerungsverfahren. „Integration ist eine Bringschuld, und das Erlernen der deutschen Sprache eine Mindestanforderung und Baustein für das Gelingen“, sagt der AfD-Landtagsabgeordnete Claus Schaffer. „Wird an dieser Stelle bereits mit Betrug der Zugang zu einem Aufenthaltsrecht in unserem Land erschlichen, muss man den Integrationswillen des Ausländers gänzlich in Abrede stellen, und das muss Konsequenzen haben.“

Die AfD erwartet von Ermittlungs- und Ausländerbehörden gleichermaßen die umfassende und rückhaltlose Aufklärung dieses Asylbetrugs enormen Ausmaßes. „Aber auch die Landesregierung muss nun reagieren und die Sicherheit der Integrations- und Einbürgerungsverfahren prüfen und wo erforderlich verbessern“, so Schaffer. „Sämtliche Erteilungen von Aufenthaltsrechten oder vorgenommene Einbürgerungen, die auf Grundlage von gefälschten Zertifikaten erfolgten, sind zurückzunehmen. Das Aufenthaltsrecht muss in jedem dieser Einzelfälle entzogen und der Aufenthalt in unserem Land sofort beendet werden.“

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