11 AfD-Bundestagsabgeordnete haben am Wochenende unter der Federführung des früheren schleswig-holsteinischen Richters Gereon Bollmann Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht zum Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die jüngste Änderung der Corona-Verordnung des Berliner Senats eingereicht. Sie fordern die sofortige Außerkraftsetzung der 2G-Regelung für Hotelübernachtungen in Berlin, da sie ihnen das Recht verwehre, kommende Woche an der Sitzung des Bundestags zur Wahl des Bundeskanzlers teilzunehmen.
„Es kann nicht sein, dass wir als demokratisch legitimierte Volksvertreter von der wichtigsten Wahl der neuen Legislaturperiode ausgeschlossen werden, nur weil wir diese 2G-Regelung nicht erfüllen, obgleich wir wegen der langen Anfahrt von unseren Heimatstandorten auf eine Hotelübernachtung in Berlin angewiesen sind“, erklärt Bollmann, der am 26. September von Listenplatz 2 der AfD in Schleswig-Holstein selbst in den Bundestag eingezogen war.
„Der Berliner Senat hat durch die Verschärfung seiner Corona-Verordnung einen unverhältnismäßigen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Mandat von uns Bundestagsabgeordneten verfügt, der aufgrund der Eilbedürftigkeit nur noch durch das höchste deutsche Gericht kurzfristig geheilt werden kann.“
Bollmann fordert, dass die bisher gültige 3G-Regelung für Hotelübernachtungen in Berlin wieder umgehend in Kraft gesetzt werden soll. „Sonst werden sich der neue Bundeskanzler und die neue Bundesregierung den Vorwurf gefallen lassen müssen, nur unter einer rechtswidrigen Ausgrenzung von frei gewählten Bundestagsabgeordneten ins Amt gekommen zu sein. Wir erwarten deshalb die Unterstützung für unseren Antrag beim Bundesverfassungsgericht von allen Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen.“
Das Bundesverfassungsgericht unter der Leitung des 2018 neu gewählten Präsidenten Stephan Harbarth war kürzlich mit einem lange erwarteten Urteil auf mehrere Verfassungsklagen im Zusammenhang mit den Lockdowns und anderen Pandemie-Maßnahmen öffentlich stark in die Kritik geraten. Das Gericht hatte rückwirkend sämtliche Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie als angemessen bezeichnet. Damit war das Urteil sehr zugunsten der Regierung ausgefallen. [siehe auch: Das Bundesverfassungsgericht nimmt Abschied von der Rechtsstaatlichkeit]
Der original Antrag von Gereon Bollmann kann hier heruntergeladen werden.
Es berichteten über das Thema heute außerdem die Berliner Zeitung, das Handelsblatt und Legal Tribune.
Update vom 07.12.2021