Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein empfiehlt in einem Rundschreiben vom 18. November allen Feuerwehren im Land die konsequente Umsetzung der 2G-Regel für den Übungs- und Einsatzbetrieb. Damit gingen gleich mehrere Probleme einher, die der AfD-Landtagsabgeordnete Claus Schaffer nacheinander aufzählt. Das gravierendste Problem davon sei, würden bei der empfohlenen „konsequenten Umsetzung der 2G-Regel“ gemessen an der Impfquote im Land nur etwa zwei Drittel der 52.400 Einsatzkräfte für die Brandbekämpfung zur Verfügung stehen. Ein Drittel der Feuerwehrleute würde im Ernstfall nicht zur Brandbekämpfung und zum Schutz der Menschen ausrücken.
Von rund 52.400 aktiven Einsatzkräften sind derzeit 1.251 in der Berufsfeuerwehr und 997 in Betriebsfeuerwehren tätig. Der Brandschutz und ebenso der Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein werden überwiegend durch freiwilliges Engagement getragen und aufrechterhalten.
Der Landesfeuerwehrverband hat sich nun in einem Schreiben an alle Feuerwehren im Land gewendet, in dem einerseits auf fehlende ministerielle Handlungsempfehlungen verwiesen, und andererseits die konsequente Anwendung der 2G-Regel für den Übungs- und Einsatzbetrieb ab dem 22. November 2021 empfohlen wird.
Damit gehen gleich mehrere Probleme einher, denn zum einen muss dann in den Feuerwehren der Impfstatus abgefragt und erfasst werden, was mindestens datenschutzrechtlich fragwürdig ist. Weiter dürfte diese „Empfehlung“ der rechtlichen Verpflichtung aktiver Feuerwehrkräfte zur Teilnahme an Übungen und Einsätzen nach dem Brandschutzgesetz zuwiderlaufen. Und zu guter Letzt, und das ist das gravierendste Problem, würden bei der empfohlenen „konsequenten Umsetzung der 2G-Regel“ (gemessen an der Impfquote im Land) nur etwa 67,6 Prozent der 52.400 Einsatzkräfte für die Brandbekämpfung zur Verfügung stehen. Die Menschen in unserem Land sähen sich in diesem Fall damit konfrontiert, dass ein knappes Drittel der Feuerwehrleute im Ernstfall nicht zur Brandbekämpfung und zum Schutz der Menschen ausrücken würde.
Folgen die Wehren im Land der Empfehlung des Landesfeuerwehrverbandes, würde die 2G-Regel nicht nur im übertragenen Sinne brandgefährlich werden. Ob diese drohende Gefährdung der Einsatzfähigkeit in der Brandbekämpfung im Sinne unseres Landes ist, oder ob es etwa durch vorangegangene Corona-Infektionen in den Feuerwehren des Landes überhaupt einen Anlass für die Ausgrenzung eines Drittels unserer Brandbekämpfer gibt, wird die Innenministerin Sütterlin-Waack beantworten müssen.