Der CO2-Emissionshandel und was von ihm zu halten ist

Immer dann, wenn es darum geht, was Klimaschutz und Energiewende genannt wird, muss man wissen und im Hinterkopf haben, was beides in Wirklichkeit ist, nämlich vor allem ein Geschäftsmodell für alle Branchen und Unternehmen der Windkraft- und Fotovoltaik-Industrie nebst ihren Zulieferern, Verbänden, Organisationen (z.B. NGO) und zuständigen Behörden sowie für Landwirte und Agrargesellschaften, die Pflanzen für das Vergären zu „Biogas“ anbauen. Es ist ferner ein Besteuerungsmodell für die Staaten, die ihren Bürgern noch zusätzlich Geld abknöpfen – über die bestehende Steuerlast hinaus. Dies ist jedoch noch nicht alles.

Denn es ist außerdem ein Vorhaben zum Umbau von Gesellschaft und Politik in Richtung Totalitarismus mit den Bezeichnungen „Große Transformation“ (Deutschland), „Great Reset“ (Weltwirtschaftsforum in Davos) und „Green Deal“ (Europäische Union).

Ferner muss man wissen, dass anthropogenes CO2 das Erdklima nicht „aufheizt“, sondern zu einer globalen Erwärmung allenfalls minimal und daher nicht spürbar beiträgt, folglich unbedeutend ist. Wissenschaftlich ist das zwar längst belegt, aber alle, die am Geschäfts-und Besteuerungsmodell verdienen, behaupten das Gegenteil nach wie vor. Mit dem Klimaschutz wird das Geschäftsmodell argumentativ nur verschleiert, damit die Bürger diese ihre Ausbeutung hinnehmen und von deren vermeintlich guten Zweck überzeugt sind. Daher ist die für den Klimaschutz genannte Begründung ohnehin nur eine Behauptung und falsch. Die anthropogenen CO2-Emissionen zu begrenzen, zu verringern oder völlig auf null zu bringen, ist nicht nötig.

Überdies ist anthropogenes COin der gleichen Weise Nährstoff für die Pflanzen wie das natürliche aus der Luft, die uns umgibt, auch. Über die Pflanzen, die verzehrt werden, ist es Nährstoff ebenso für Mensch und Tier. Qualitative Unterschiede zwischen beiden CO2 bestehen chemisch nicht. CO2 ist CO2. Das anthropogene entsteht beim Nutzen fossiler Energieträger wie Kohle, Erdöl und Erdgas. durch Verbrennen. Ebenso beim Verbrennen von Holz, aber das ist kein fossiler Brennstoff. Auch Mensch und Tier emittieren CO2, sie atmen es ständig aus. Deren CO2 ist also ebenfalls anthropogen.

Die Vorgehensweise

Da politisch, wenn auch faktenwidrig entschieden worden ist, das anthropogene CO2 als schädlich zu brandmarken und daher dessen Ausstoß (Emission) drastisch einzuschränken, war festzulegen, wie man dabei vorgeht und wie man das am besten hinbekommt. Zum Beispiel mit dieser Überlegung: die CO2-Emissionen mit Abgaben belasten, so dass sie etwas kosten, die Abgaben allmählich erhöhen und hoffen, dass die Emittenten Wege finden, die Emissionen immer weiter zu verringern, um die Abgabenbelastung zu senken

Die Idee

Doch weit mehr Sinn macht es, den Ausstoß von CO2 direkt zu begrenzen, also die CO2Menge zu beschränken (kontingentieren) und den Ausstoß als “Verschmutzungsrecht“ begrenzt zu erlauben. Staatliche Anweisung legt eine gesamte CO2-Emissionsmenge als Emissionsrecht fest, die nicht überschritten werden darf. Wer emittiert, muss über ihm zugewiesene Teil-Emissionsrechte aus diesem Kontingent verfügen. Im Anfangszustand der Regelung erhält er die Rechte, gemessen an seinem bisherigen CO2-Ausstoß, unentgeltlich. Mit den Rechten kann er handeln. Emittiert er durch technische Neuerungen weniger CO2 als ihm zugestanden ist, darf er die Rechte an seiner eingesparten CO2-Menge an andere veräußern. Diese Möglichkeit dient als Anreiz, CO2 einzusparen. Wer mehr als ihm zugestanden emittieren will (oder muss), kann seinen Mehrbedarf an Emissionsrechten käuflich hinzuerwerben. Abwickeln ließe sich dieser Handel über eine Börse. Für die Emissionsrechte (Zertifikate) würden sich nach Angebot und Nachfrage Preise bilden.

Weil die Emissionen vermindert werden sollen, wird das anfängliche Emissionsrechte-Kontingent durch staatliche Anweisung schrittweise gesenkt. Diese künstliche Verknappung führt dazu, dass der Preis für Emissionsrechte entsprechend steigt. Einen solchen künstlich herbeigeführten Knappheitspreis wird es geben, solange die Wirtschaft und die Menschen für ihr Leben in gewohnter Weise ohne CO2 nicht auskommen wollen. Alle mit anthropogenem CO2 hergestellte Waren und Dienstleitungen verteuern sich also. Soweit das Verfahren im Grundsatz. Was man als Mensch und Tier an CO2 ausatmet, ist darin nicht einbezogen.

Allerdings lassen sich die Emissionen nicht beliebig verringern, ohne schwere nachteilige Folgen zu riskieren. Bekannt ist das aus vielen Veröffentlichungen. Das wissen daher ebenso die Gesetzemacher, die stets auch in fiskalischen Kategorien denken und an immer höheren Staatseinnahmen interessiert sind. Sie jedenfalls werden insgeheim hoffen, dass die fiskalische Ausbeute aus dem Emissionsrechte-Verkauf von Dauer ist und möglichst zunimmt, weil das Potential, die Emissionen zu verringern, letztlich ausgeschöpft sein wird. Die Emittenten werden also dauerhaft belastet. Solange sie diese Belastung in ihren Verkaufspreisen weiterreichen können, ist Gewinner der Fiskus. Können sie das nicht mehr, müssen sie ihre Produktion einstellen oder ins Ausland verlagern. Dann gehen im Inland Arbeitsplätze verloren, und der Fiskus hat Einbußen nicht nur beim Verkauf der CO2-Ausstoßrechte, sondern auch noch bei der Gewerbe- und Einkommenssteuer. Oder aber der Gesetzgeber befreit diese Emittenten von der Abgabelast in Teilen oder ganz.

Das Ziel

Das Ziel ist, Kohle, Erdöl und Erdgas überhaupt nicht mehr zu verbrennen, also deren CO2 aus unserer Luft völlig zu eliminieren. Das hieße, die Emissionsrechte würden letztlich gestrichen. Dann gäbe es auch keinen Emissionshandel mehr und keinen Preis. Würde das in Deutschland wirklich erreicht, könnte der elektrische Strom für den deutschen Bedarf nur noch von Windkraft-, Fotovoltaik- und Vergärungsgas-Anlagen („Biogas“) kommen, also von den Alternativ-Energien, fälschlich „Erneuerbare“ genannt. Oder aus Kernkraftwerken. Aber die gibt es dann hierzulande nicht mehr, denn die wollen deutsche Politiker und zu viele deutsche Bürger nicht haben. Oder Deutschland muss den jeweils fehlenden Strom importieren. Den aber liefern Länder, die ihn nach wie vor mit fossilen Brennstoffen und mit immer mehr Kernkraft erzeugen. Da sie einen deutschen Fehlbedarf decken, werden sie beim Preis zulangen. Das sind die Deutschen ohnehin längst gewohnt; schon jetzt liegen sie mit ihrem Strompreis weltweit an der Spitze, denn ihr Strom aus den Alternativ-Energien ist mehrfach teurer als dann ursprünglich der aus fossilen Energieträgern. So ist es politisch gewollt.

Der Emissionshandel als marktwirtschaftliche Tarnkappe

Diesem politischen Ziel verleiht der Emissionshandel marktwirtschaftlichen Schein. Er ist nichts weiter als ein marktwirtschaftliches Vehikel, das es erleichtert, die deutsche Volkswirtschaft und den erreichten Wohlstand ihrer Bürger in ein Desaster zu führen. Als marktwirtschaftlich loben und empfehlen ihn trotzdem viele und sogar höchst angesehene Ökonomen. Denn Handel gilt per se zu Recht als ein im freien Wettbewerb üblicherweise effektives und allseits akzeptiertes Mittel zum allgemeinen Nutzen. Vor allem die Ökonomen wollen aber nicht wahrhaben, dass sie durch ihre Empfehlung daran mitwirken, dass die irreale Klimaschutzpolitik dem Land, den Unternehmen und den Menschen unermesslichen und nachhaltigen Schaden zufügt. Auf diesem Auge sind sie blind. Sie helfen mit, den Strom unglaublich zu verteuern, Strom, ohne den heute so gut wie nichts mehr geht und der zum wohl lebenswichtigsten Gut geworden ist.

Gerade Nationalökonomen jedoch haben als Volkswirte die Aufgabe, die deutsche Volkswirtschaft als Ganzes im Blick zu haben. Sie sollen durch ihr Fachwissen mithelfen, Schaden von ihr abzuwenden und sie voranbringen, aber nicht, wie man ihr mit einem an sich durchaus bewährten Mittel schaden hilft, herbeigeführt durch krassen staatlichen Interventionismus, getarnt als Umweltschutz, hier Klimaschutz genannt. Der Emissionshandel bemäntelt ihn, tarnt ihn als marktwirtschatlich, ist gleichsam eine Art marktwirtschaftliche Tarnkappe.

Ökonomen als Mittäter

Der Emissionshandel wäre nur dann zu befürworten, wenn das politisch vorgegebene Ziel sinnvoll und wirklich erreichbar wäre, nämlich durch Vermeiden von anthropogenem CO2 die Erde vor gefährlicher Erwärmung zu bewahren. Das aber ist nicht der Fall. Wissenschaftler und Ingenieure, die das belegen und die warnen, werden übergangen und unterdrückt. Ratgebende Ökonomen müssen diese Situation erkennen können und berücksichtigen, wenn sie für den Emissionshandel eintreten und ihn empfehlen. Tun sie das nicht und berufen sich nur darauf, sie nähmen die CO2-Klima-Erwärmungsthese als zutreffend hin, müssten sie sich vorwerfen lassen, an den Folgen Mittäter zu sein. So, wie es „furchtbare“ Juristen gibt, die ihr Fachwissen auch für rechtswidrige und unmoralische Politik zur Verfügung stellen, so könnte man ebenso von „furchtbaren“ Ökonomen sprechen, die für diesen Emissionshandel eintreten. Noch allerdings gibt es diesen Handel gar nicht. Frühestens von 2026 an ist allenfalls mit Auktionen zu rechnen, wo der Erwerb von Emissionsrechten versteigert werden soll.

Die Bürokratie – zusätzliche Arbeitsplätze, aber unproduktive

Dieser Emissionshandel muss verwaltet werden wie der ganze „Klimaschutz“ ohnehin. Daher muss man wissen, wie dieses Handelssystem geregelt und reguliert ist. Eine zusätzliche Bürokratie ist entstanden und entsteht weiter. Sie beschäftigt Menschen auf unproduktiven Arbeitsplätzen. Sie belastet zusätzlich und unnötig produktive Arbeitsplätze und damit Unternehmen, Verbraucher, Steuerzahler zugunsten jener, die am „Modell Klimaschutz“ verdienen. Sobald eine Bürokratie besteht, weitet sie sich aus und pflegt nicht wieder zu verschwinden. Dass es sich dabei um eine Gesetzmäßigkeit handelt, hat der Ökonom Ludwig von Mises schon vor hundert Jahren beschrieben. Hat sich der ursprüngliche Zweck der betreffenden Bürokratie erledigt, wird sie mit neuen erfundenen Aufgaben versorgt.

Das Emissionshandelssystem – das der EU und das nationale

Wie wird die Idee, den Ausstoß von anthropogenem CO2 zu begrenzen, umgesetzt? Seit 2005 gibt es ein Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU-EHS) und seit 2021 ein nationales System (nEHS). Das EU-System erfasst und belastet die Bereiche Industrie, Kraftwerke und Luftverkehr, das nationale die Bereiche Wärmeerzeugung und Verkehr. Das nationale ergänzt das der EU, weil es für Wärmeerzeugung und Verkehr keinen finanziellen Druck gab, die Emissionen zu senken. In Deutschland ist dafür die Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt mit Sitz in Berlin*) zuständig. Geregelt ist das deutsche Handelssystem durch das Brennstoff-Emissions-Handelsgesetz (BEHG).

In beiden Handelssystemen wird politisch (also nicht sachlich-wissenschaftlich) entschieden, wieviel CO2 alle Emittenten insgesamt ausstoßen dürfen. Für jede Tonne CO2 muss jeder von ihnen ein Zertifikat zum jeweiligen Preis erwerben. Mit vielen Zertifikaten kann er viel emittieren, mit wenigen nur wenig. Die individuelle Ausstoßmenge hängt davon ab, welche sich der einzelne Emittent finanziell leisten kann. Begrenzt ist nur das Gesamt-Kontingent. Je weniger Gesamtausstoß die politische Führung erlaubt, desto knapper und teurer werden die Zertifikate. Dann nimmt der Zwang für die Emittenten zu, ihren CO2-Ausstoß zu drosseln und dafür technische Wege zu finden oder, wenn das nicht mehr geht, die betreffende Geschäftstätigkeit aufzugeben, zumindest die in Deutschland.

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) in Deutschland

Im nationalen Emissionshandel sind diejenigen zum Zertifikat-Erwerb verpflichtet, die die Brennstoffe in den Verkehr bringen. Sie zahlen für das CO2, das später bei deren Verbrennen entsteht. Der Grund dafür liegt darin, dass die Bereiche Verkehr und Wärme sehr viele Emittenten haben (wie zum Beispiel alle Autofahrer und Hausbesitzer). Damit diese vielen nicht sämtlich am nationalen Emissionshandel direkt teilnehmen müssen, sind die relativ wenigen „Inverkehrbringer“ zur Teilnahme verpflichtet.

Für die Zertifikate bis 2025 national zunächst erst Festpreise

Die Zertifikate verkauft der Staat an sie zunächst zum Festpreis. 2021 verlangt er für jede Tonne CO2 25 Euro. Bis 2025 steigt der Preis schrittweise auf 55 Euro.**) Das ist als Übergang die Festpreisphase. Von 2026 an sollen die Zertifikate per Auktion versteigert werden und zwar innerhalb einer Preisspanne zwischen mindestens 55 und höchstens 65 Euro je Tonne CO2. Innerhalb dieser Spanne bildet sich der Preis danach, wieviel Zertifikate nachgefragt werden. Die Regelung gilt für Heiz- und Kraftstoffe, die beim Verbrennen CO2 emittieren. Dazu zählen Benzin, Diesel-Öl, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und von 2023 an auch Kohle. Die Hersteller geben ihre Zertifikatkosten an ihre Kunden weiter und diese an die Endverbraucher. Über die Art der Preisbildung von 2026 an soll 2025 entschieden werden.

Kein Handel, nur Rechteverkauf

Was der Staat Emissionshandel nennt, ist kein Handel, jedenfalls nicht bis 2026. Der „Handel“ besteht lediglich im Verkauf der Zertifikate an die Emittenten, die zum Erwerb gezwungen sind. Verkauft werden sie an der European Energy Exchange (EEX).***) Insofern ist der Name „Börse“ für diesen Zweck irreführend. Hier (oder indirekt über derzeit 25 Intermediäre als Vermittler hier) müssen die Emittenten ihre nationalen Emissionszertifikate kaufen. Der erste Verkauf von Zertifikaten für das Jahr 2021 hat laut EEX-Information erstmals am 5. Oktober 2021 stattgefunden. Vier Teilnehmer haben zum festgelegten Preis von 25 Euro je Zertifikat insgesamt 500 012 Zertifikate gekauft. Bis Ende 2021 sind achtzehn weitere Verkaufstermine angesetzt, zweimal wöchentlich zwischen 9.30 und 15.30 MEZ, das vorläufig letzte Mal am 7. Dezember. Von 2026 an soll der Verkauf in ein Auktionsverfahren übergehen (Quelle: hier).

Auswirkungen für Endverbraucher in Deutschland

Nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHS) verteuert diese Regelung leichtes Heizöl und Diesel-Kraftstoff für die Verbraucher 2021 um 7 Cent je Liter und 2025 schrittweise um 15 Cent. Superbenzin ist 2021 um 6 Cent teurer und 2025 schrittweise um 13 Cent. Der Erdgaspreis steigt 2021 um 0,5 Cent je Kilowattstunde und 2025 schrittweise um 1Cent (Quelle hier). Diese Abgabenbelastung für emittiertes CO2 in den Bereichen Wärmeerzeugung und Verkehr soll auch auf EU-Ebene eingeführt werden, also die „Regelungslücke“ dort füllen. Wann, ist noch offen. Auf dem nationalen deutschen Weg sind auch schon die EU-Länder Schweden, Dänemark und Frankreich.

Das Emissionshandelssystem auf EU-Ebene (EU-EHS)

Im EUEmissionshandel sind diejenigen zum Zertifikat-Erwerb verpflichtet, bei denen die Emissionen entstehen, nämlich Industrie, Kraftwerke und Flugverkehr. Das sind vergleichsweise viel weniger Emittenten als im Wärme- und Verkehrsbereich die Endverbraucher wie Wohnungsbesitzer und Autofahrer. So müssen also die Anlagenbetreiber bzw. die Luftfahrgesellschaften für die Emissionen zahlen, die sie selbst direkt verursachen. Allerdings werden einige Unternehmen wegen ihrer verschiedenen Tätigkeitsfelder von beiden Handelssystemen erfasst. Zwei Regelungen sollen deren Doppelbelastung ausschließen. Entweder können die „Inverkehrbringer“, wenn sie Brennstoffe an Unternehmen verkaufen, die bereits vom EU-EHS erfasst sind, ihre Abgabeverpflichtungen vermindern. Oder sie können bei der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einen Ausgleich beantragen. (Quelle der dargestellten Regelungen hier).

Das EU-Emissionshandelssystem wird als „das zentrale klimapolitische Leitinstrument“ der EU dargestellt. An ihm müssen in Deutschland alle jene teilnehmen, die große Energieanlagen (z.B. Stromerzeuger), energieintensive Industrieanlagen und die Luftfahrt mit Flügen innerhalb der EU oder mit Kontinentalflügen von und nach Europa betreiben. Politisch wird entschieden, wieviel CO2-Äquivalente (Begriff siehe hier) insgesamt höchstens emittiert werden dürfen. Die genannten Unternehmen als Emittenten müssen für jede emittierte Tonne CO2-Äquivalent eine Emissionsberechtigung haben.

Ein Teil der Unternehmen erhält aus der festgelegten Gesamtmenge noch erlaubter Emissionen eine begrenzte Zahl an Emissionsrechten unentgeltlich. Wer keine unentgeltlichen bekommt oder bei wem die Zuteilung nicht ausreicht, muss seine Emissionsrechte bei den regelmäßigen Auktionen ersteigern oder von anderen Unternehmen kaufen. Wer mehr Emissionsrechte hat als er benötigt, kann sie verkaufen. Weil nicht Emissionen gehandelt werden, sondern Emissionsrechte, müsste es statt Emissionshandel korrekt eigentlich Emissionsrechtehandel heißen.

Mittels der Auktionen und mit dem Handel zwischen den Unternehmen bildet sich für die politisch begrenzten Emissionsrechte ein Marktpreis. Je nach Angebot und Nachfrage kann er steigen oder fallen. Je höher der Preis, umso mehr werden die Unternehmen finanziell unter Druck gesetzt, ihre Emissionen durch technische Maßnahmen zu verringern. Das werden sie tun, wenn es für sie kostengünstiger ist, eine Tonne CO2-Äquivalente zu vermeiden, als ein Emissionsrecht für diese Tonne zu kaufen. Ist das technische Potential ausgeschöpft, und die Preise für die Emissionsrechte einem Unternehmen zu hoch, muss es aufgeben oder abwandern in ein Land, wo sich das Weitermachen noch lohnt.

Die Erlöse aus den Versteigerungen der Rechte fließen vor allem in die Haushalte der Mitgliedstaaten und dort vor allem in den „Klimaschutz“. Mindestens die Hälfte dieser Einnahmen müssen sie dafür verwenden, um die CO2-Emissionen zu verringern, alternative Energien einzusetzen, anthropogenes CO2 abzuscheiden und zu speichern sowie die Energie-Effizienz und die Fernwärmeversorgung zu verbessern. Weil die CO2-Preise im bestehenden EU-Emissionshandelssystem gestiegen sind, sind auch die Versteigerungserlöse gestiegen. Von 2018 bis einschließlich 2020 beliefen sich diese Erlöse auf jährlich 14 bis 16 Milliarden Euro. Im Durchschnitt haben die Mitgliedstaaten 70 Prozent dieser Einnahmen für klima- und energiebezogene Zwecke ausgegeben (Quelle hier).

Neben den 28 EU-Mitgliedstaaten nehmen am EU-Emissionshandel auch Norwegen, Island und Liechtenstein teil. In ihn eingebunden sind rund 11 000 stationäre Anlagen wie Kraftwerke, Raffinerien und Stahlwerke (Quelle: hier).

Das Fazit aus alledem

Weil die Klimaschutzpolitik das Klima – also die Erde vor möglicher Erwärmung – nicht schützen kann, gibt es für den CO2-Emissionshandel keinerlei Grund, macht er keinen Sinn. Er ist daher überflüssig. Trotzdem wird es bei ihm und der Klimaschutzpolitik bleiben, weil er ein globales, gewaltiges überdimensionales Geschäftsmodell ist, zu viele (auch der staatliche Fiskus) an ihm verdienen und Mächtige im Hintergrund mit dieser Politik ganz andere Ziele verfolgen (s.o.).

Wenn zwei Drittel aller CO2-Emissionen in der EU aus der Strom- und Wärmeerzeugung (also mit fossilen Energie-Rohstoffen) stammen und in Deutschland sogar drei Viertel (Quelle: hier) und wenn alle diese Emissionen verschwinden sollen, nur um vorgeblich das Klima zu schützen, dann bedeutet dies, dass auch zwei Drittel und drei Viertel dieser Strom- und Wärmeproduktion verschwinden sollen. Diese übergroße Lücke mit alternativen Energien (Wind, Sonnenschein, Pflanzenvergärung) füllen zu wollen, ist abenteuerliche Utopie und nicht mehr bezahlbar.

Autor: Landesfachausschuss für Energiepolitik, Klimawandel und Digitalisierung (LFA10)

Weiterführendes:

*) Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), City Campus – Haus 3, Eingang 3A, Buchholzweg 8, 13627 Berlin, Telefon: +49 (0)30 8903-5050, Fax: +49 (0)30 8903-5010. Ihre wesentliche Aufgabe ist, die Emissionsrechte zuzuteilen, das Verfahren zu steuern und zu überwachen sowie das nationale Register zu führen und die nationale wie internationale Emissionsberichterstattung wahrzunehmen. Entstanden ist sie mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) vom 8. Juli 2004 als zuständige Behörde, die alle Aspekte verwaltet, die sich aus dem CO2-Emissionshandel ergeben. Auch dient sie als die zentrale Anlaufstelle für die Unternehmen der deutschen Wirtschaft, deren Anlagen dem EU-Emissionsrechtehandel unterliegen. Ferner ist sie Kontaktstelle für das Bundesumweltministerium, für die Bundesländer (vor allem für die zuständigen Landes-Immissionsschutzbehörden), für externe Handelsplattformen und für weitere Dienstleister. Außerdem ist sie eine Art Grundbuchamt. Denn jede natürliche oder juristische Person, die mit den Emissionsrechten handeln will, erhält hier ein elektronisches Konto zur Verbuchung der Transaktionen. Dazu entsteht ein so genanntes Nationales Emissionshandelsregister  (hier), das mit einer Zentrale für die EU und allen Mitgliedstaaten zusammenarbeitet. (Quelle hier). Die DEHSt -Mitarbeiterzahl wird (hier) mit 177 angegeben.

**) Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das CO2-Steuer genannt. Die Bundesregierung spricht von „CO2-Preis”. Diesel-Kraftstoff, Benzin, Heizöl und Gas werden dadurch teurer. Damit sollen die Bürger und Unternehmen gezwungen werden, auf Elektroautos und andere Heizungen umzusteigen. Das bedeutet auch: Weil Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit sind und mit hohen Kaufprämien staatlich subventioniert werden, müssen Besitzer von Diesel- und Benzinfahrzeugen diese mitfinanzieren.

***) Die Energiebörse EEX ist Teil der EEX Group, einer Unternehmensgruppe, die auf internationale Märkte für Rohstoffe (commodities) spezialisiert ist. Sie bietet Kontrakte auf Strom, Erdgas und Emissionsberechtigungen sowie auf Fracht- und Agrarprodukte an. Sie hat sechzehn Aktionäre. Deren Namen sind hier aufgeführt.

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