Keine Entschädigungszahlung bei Quarantäne: Spahn auf dem Holzweg!

Immer mehr Bundesländer wollen die Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer im Falle einer Quarantäne wegen Corona-Verdachtes einstellen. Dieses Vorhaben unterstützt auch Gesundheitsminister Jens Spahn. Für den AfD-Bundestagsabgeordneten und schleswig-holsteinischen Spitzenkandidaten Uwe Witt sind derartige Äußerungen und Zeitungsmeldungen aus verschiedenen Gründen unkorrekt und kritikwürdig. Nicht nur würde es sich hier laut Witt um eine Eskalation des Impfdruckes seitens der Regierung handeln. Sondern, die Behauptung, dass Arbeitnehmer in Quarantäne in solchen Fällen gar kein Geld mehr erhalten würden, ist in der Regel schlicht falsch.

Die Quarantäneentschädigung wird in § 56 Abs. 1 S. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt und bezieht sich ausschließlich auf Erstattung von Entgeltfortzahlungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer durch das jeweilige Bundesland. Die Regelungen der eigentlichen Entgeltfortzahlung sind jedoch nur bedingt betroffen. Der Arbeitgeber ist nach wie vor zu einer Entgeltfortzahlung für eine Dauer von sechs Wochen verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfällt. Im Falle einer Quarantäneanordnung wird man in der Regel auch krankgeschrieben.

„Spahns Überzeugung, dass ungeimpfte Arbeitnehmer, die in gesetzlich vorgeschriebene Quarantäne gehen müssen, Lohnabzüge hinzunehmen haben, ist entlarvend“, so Witt. „Hierbei handelt es sich um nichts anderes als um eine weitere Eskalation des Impfdruckes. Das Ziel ist die gesetzliche Impfpflicht, die moralisch und gesellschaftlich legitimiert werden soll.“

Für Witt werde deutlich, dass es sich schlichtweg um „weitere Einschüchterung von bisher ungeimpften Menschen“ gehe. Dies werde insbesondere offensichtlich, wenn man sich die gesetzlichen Regelungen zur Lohnfortzahlung anschaut.

„Der Arbeitgeber ist nach wie vor zu einer Entgeltfortzahlung für eine Dauer von sechs Wochen verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfällt“, erklärt der arbeitspolitische Experte Uwe Witt. „Im Falle einer Quarantäneanordnung wird man in der Regel auch krankgeschrieben. Entsprechend müsste der Arbeitgeber zur Einstellung der Lohnfortzahlung dem Arbeitnehmer ein Selbstverschulden der Erkrankung nachweisen. Eine Quarantäne ist kein solcher Grund.“

Witt geht mit dem Bundesgesundheitsminister noch härter zu Gericht: „Die Einschüchterung von Arbeitnehmern mit der Androhung, sie werden Lohnkürzungen hinnehmen müssen, ist ein Teil einer vom Gesundheitsminister und den Ländern gefahrenen Kampagne.“

Tatsächlich würden darunter jedoch auch insbesondere die Arbeitgeber leiden, die nicht länger Entschädigungszahlungen vom Bund erhalten, wenn ihre Angestellten von Gesetzes wegen zu Hause bleiben müssen.

Witt: „Ob sich die Gesundheitsminister in Bund und Ländern dessen bewusst sind, wage ich zu bezweifeln. Wer würde sonst Kosten, die durch staatliche Anordnungen entstehen auf die sowieso schon stark belastete deutsche Wirtschaft abwälzen?“

Die AfD fordert die Rückkehr zur Normalität durch Einstellung sämtlicher Corona-Maßnahmen!

Quelle: Uwe Witt

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