Wollen die anderen Parteien eine Corona-Impfpflicht?

In Sachen Impfung gegen das Sars-Cov2 Virus vertritt die AfD eine klare politische Position: Weder direkt noch indirekt darf es zu einer Impfpflicht kommen. Der AfD-Bundestagskandidat und pensionierte Richter Gereon Bollmann hat sich in dieser Kolumne mit der Frage befasst, ob die Bundesregierung und die Medien auf eine Corona-Impfpflicht zusteuern.
Die Politik lehnt bisher mantra-artig die Einführung einer Corona-Impfpflicht ab, d.h. der Pflicht, sich einer Schutzimpfung gegen das Sars-Cov2 Virus zu unterziehen. Auch die Kanzlerin hat Mitte Juli bei einem Besuch des Robert Koch Instituts eine solche Pflichtimpfung abgelehnt und sich dazu wie folgt geäußert: „Wir haben nicht die Absicht, diesen Weg zu gehen!“ Ein gewisses Stirnrunzeln mag man sich nicht verkneifen, erinnert man sich an die bekannte Aussage Walter Ulbrichts: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen!“

Natürlich haben die Gefolgsleute der Kanzlerin, wie etwa Helge Braun, Jens Spahn und andere eilfertig bekräftigt, dass an dieser Aussage nicht zu rütteln sei. Woran mag es wohl liegen, dass man sich bei derartigen Meldungen an Goethe erinnert: „Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“?

Das Vertrauen in die aktuelle „Gesundheitspolitik“ wird dann durch Winfried Kretschmann endgültig erschüttert, der Merkel Ende Juli mit der Erklärung beisprang: “Wir planen keine Impfpflicht. Für alle Zeiten kann ich eine Impfpflicht nicht ausschließen.” Heutzutage kann man derartige Erklärungen wohl nur dahin verstehen, dass wir uns über kurz oder lang auf eine Corona-Impfpflicht einzustellen haben.

Auch in den sogenannten Qualitätsmedien scheint sich der Wind langsam zu drehen. Am 24. August 2021 hat sich der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer in einem Interview des ARD-Magazins Report Mainz für eine Impfpflicht ausgesprochen, denn diese sei doch verhältnismäßig. Schaut man sich das Interview aber einmal genauer an, wird schnell deutlich, dass Fischer hier sein Renommee vollends verspielt, das er bereits in seinen früheren Kolumnen des Wochenmagazins „Die Zeit“ ernsthaft strapaziert hat, denn er bleibt schlichtweg jegliche rechtliche Begründung für seine Meinung schuldig. Ähnliches gilt für den interviewten Präsidenten des Weltärztebundes Frank Ulrich Montgomery, der sich hier mit seiner Aussage „Wir machen einen dauernden Kotau vor den Impfgegnern und den Skeptikern” vollends als Pharma-Lobbyist dekuvriert.

Haben die immer als „Corona-Leugner“ verunglimpften Kritiker der regierungsamtlich verordneten Impforgie etwa keine Grundrechte?

Auf rechtlich äußerst dünnem Eis bewegt sich dann auch der ehemalige Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes, Jörn Ipsen mit seiner Ansicht, es gebe “einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gesundheitsschutz”, wie das Bundesverfassungsgericht jüngst geurteilt habe. Die Rechtsgrundlage sei eindeutig im Infektionsschutzgesetz vorhanden. “Es bedarf deshalb keines neuen Gesetzes, sondern nur einer Rechtsverordnung, die der Bundesgesundheitsminister erlassen könnte.” Diese Ansicht ist schon formalrechtlich falsch, denn nach dem Infektionsschutzgesetz gilt eine solche Regelung nur für „bedrohte Teile der Bevölkerung“. Als ehemaligem Verfassungsrechtler sollte ihm außerdem die Bedeutung der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts geläufig sein, wonach derartige Einschränkungen ohne jede Ausnahme eines Gesetzes bedürfen.

Heute gibt es in Deutschland nur eine Zwangsimpfung, nämlich die Masernschutzimpfung. Die in § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz enthaltene Regelung ist bereits von den Eltern betroffener Kinder mit einer Verfassungsbeschwerde zur Überprüfung gestellt worden. Das vorangeschaltete Eilverfahren blieb zwar ohne Erfolg, weil ein Kindergartenkind betroffen war, dem zur Vermeidung der Zwangsimpfung eine Abmeldung (!) vom Kindergarten empfohlen wurde. Allerdings ist das Hauptsacheverfahren noch anhängig, und es wird sich zeigen, ob sich das Bundesverfassungsgericht den Bedenken der klagenden Elternschaft anschließen wird. Als zentrales Element ihrer Verfassungsbeschwerden führen die Eltern unter anderem an, in Deutschland erkranke pro Jahr nur eine unterhalb von 500 liegende Zahl von Kindern an den Masern. Bei nur einem Todesfall in dem maßgeblichen Jahr habe es sich um den bedauernswerten Einzelfall eines Flüchtlingskindes gehandelt, dem wegen seines zu beklagenden Ernährungs- und Hygienestandards nicht mehr habe medizinisch geholfen werden können.

Wie das Bundesverfassungsgericht zur Masernimpfung entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Auch wenn es sich mit seinen jüngsten Entscheidungen mehr und mehr auf die Regierungslinie zu begeben scheint (Klimaurteil, Ablehnung der Befangenheit wegen des Besuchs der Richter bei der Kanzlerin, u.a.), darf man die Hoffnung nicht aufgeben. Wie auch immer die Entscheidung zur Masernimpfung ausfallen mag, wird sie eine Leitlinie darstellen, anhand derer die Rechtmäßigkeit einer Corona-Impfpflicht künftig zu überprüfen wäre.

Wir sind im Bundestag die einzig ernstzunehmende Oppositionspartei, die sich explizit für die Wahlfreiheit des Einzelnen und gegen eine Corona-Impfpflicht ausspricht. Nicht zuletzt mit dieser Haltung sollten wir im laufenden Wahlkampf um die Wählerstimmen werben.

Autor: Gereon Bollmann, Listenplatz 2 zur Bundestagswahl

Bezug: Chef des Weltärztebundes fordert erstmals Corona-Impfpflicht für Deutschland

Siehe auch: Gereon Bollmann im Interview (Video)

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