PCR-Tests können keine Grundlage für Grundrechtseingriffe sein

Der durch PCR-Tests ermittelte Inzidenzwert ist für die Bundesregierung seit Beginn der Corona-Pandemie der Maßstab, um Lockdown-Maßnahmen zu begründen und durchzuführen. Dass jedoch die positiven PCR-Tests nicht zur Einschätzung der Pandemie-Situation taugen, ergab eine Studie der Universität Duisburg/Essen, für die über 190.000 Test-Ergebnisse von 160.000 Menschen ausgewertet wurden. Laut Uwe Witt, dem Spitzenkandidaten der AfD Schleswig-Holstein zur Bundestagswahl, sei das Problem bei den PCR-Tests “dass diese keine hinreichenden Beweise dafür sind, dass Getestete das Coronavirus auch auf Mitmenschen übertragen können.”

“Die somit errechnete Anzahl von SARS-CoV-2 positiv Getesteten darf daher nicht als Grundlage für Pandemiebekämpfungsmaßnahmen wie Quarantäne, Isolation oder Lockdown benutzt werden”, ergänzt der AfD-Bundestagsabgeordnete, der auch Mitglied im Ausschuss Gesundheit ist.

Im Antrag “Realistische Corona-Strategie umsetzen – Nachhaltigen Schutz ermöglichen” fordert die AfD-Bundestagsfraktion unter anderem, die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Satz 2 IfSG wieder aufzuheben und sämtliche damit verbundenen Grundrechtseingriffe und Ermächtigungen gegenüber dem Bürger außer Kraft zu setzen.

“Bei einem Cycle-Threshold-Wert von über 25 ist die Virenlast nicht hoch genug, um andere zu infizieren. Demnach waren in den Kalenderwochen 10 bis 19 (8. März bis 10. Mai) laut den Untersuchungen 78 Prozent der getesteten Menschen sehr wahrscheinlich nicht mehr ansteckend. Wie diese Studie zeigt, sind die Maßnahmen der Regierung haltlos und nicht mehr länger tragbar.“

Quelle: Uwe Witt

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