Anläßlich der Hausdurchsuchung beim Vorsitzenden des Thüringer AfD-Landesverbandes, Björn Höcke, am 22. Mai erinnert der Kieler AfD-Landtagsabgeordnete Volker Schnurrbusch daran, dass das Eindringen von Kriminalbeamten und Staatsanwälten in die eigenen vier Wände “eine erhebliche Verletzung eines Grundrechtes – der Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung” darstellt. Daher habe der Gesetzgeber hohe Hürden aufgebaut, um dieses Grundrecht zu beschneiden. “Im Falle von Björn Höcke scheint es aber politische Motive für diesen Eingriff gegeben zu haben”, so Schnurrbusch.
“Das erinnert mich an meinen eigenen Fall im Juni 2017, als völlig überraschend eine Beschlagnahme meiner sämtlichen elektronischen Geräte, eine Durchsuchung meines Abgeordnetenbüros in Kiel und meines Wohnhauses in Ostholstein erfolgte – lediglich aufgrund eines geteilten Facebook-Posts, den ich angeblich zu verantworten hatte. Die ganze Sache erwies sich als völlige Luftnummer, und die Aktion der Kieler Staatsanwaltschaft wurde vom Landgericht als unverhältnismäßig – und damit letztlich widerrechtlich – eingestuft. Auf den erheblichen Anwaltskosten vom mehreren Tausend Euro blieb ich jedoch sitzen. Viel schlimmer war aber, daß sich meine Frau und ich wochenlang fremd im eigenen Haus fühlten, weil wir genau wußten, daß dort alles von fremden Personen durchsucht worden war, die nichts Gutes im Schilde führten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, daß Hausdurchsuchungen als politisches Druck- und Ausspähmittel mißbraucht werden, würde ein weiteres großes Stück Vertrauen der Bürger in unseren Rechtsstaat verloren gehen – mit unabsehbaren Folgen.”
Quelle: Volker Schnurrbusch