Der Marsch in die Schuldenunion

Update vom 27.03.2021: Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde das Gesetz über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union vorläufig gestoppt. Die AfD-Fraktion begrüßt diese Entscheidung, und stellt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in Karlsruhe. Prozessvertreter ist der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider. Für den Antrag zeichnen Peter Boeringer, Albrecht Glaser und Dr. Bruno Hollnagel verantwortlich. Weitere Informationen zu den Ereignissen auf der Website der AfD-Bundestagsfraktion.

Wir erinnern uns: 1999. Die Kernfrage der Deutschen vor Einführung des Euros: Muss Deutschland für die Schulden anderer Länder aufkommen? Antwort der CDU auf einem populären Wahlplakat: „Ein ganz klares Nein!“ Auch die Bundeskanzlerin erklärte noch 2012: „Eine gesamtschuldnerische Haftung wird es nicht geben, solange ich lebe.“ Am 25. März 2021 ist der Eigenmittelbeschluss des Rates der Europäischen Union im Bundesparlament ratifiziert worden. Danach kann die EU erstmals in ihrer Geschichte Anleihen (€ 750 Mrd.) am Kapitalmarkt [für Next Generation EU (NGEU)] aufnehmen.

CDU WaskostetunsderEuro

Diese sind von allen Staaten gemeinsam zu verzinsen und zu tilgen. In dem verabschiedeten Eigenmittelbeschluss steht im Art. 9 Abs. 5, dass die KOM andere Mitgliedsstaaten ersatzweise für Zahlungen in Anspruch nehmen kann, wenn ein Mitgliedstaat dem Kapitaldienst ganz oder teilweise nicht nachkommt oder er der Kommission mitteilt, dass es einem Abruf nicht nachkommen kann. Das bedeutet im Klartext: Eine Mithaftung Deutschlands für Verpflichtungen anderer Staaten! Das ist ein Dammbruch! Der Marsch in eine Schuldenunion ist endgültig vollzogen.

Ich bin der Meinung, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegen den Geist des Art. 56 Grundgesetz (Amtseid) – nämlich Schaden abzuwenden – verstoßen haben, indem sie dem Eigenmittelbeschluss (in namentlicher Abstimmung) zugestimmt haben.

Autor: Dr. Bruno Hollnagel

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