Wohin mit ausgedienten Windkraftanlagen?

Windkraftanlagen sind auf einen Betrieb von 25 bis 30 Jahren ausgelegt. Ausgediente Windkraftanlagen sind Sondermüll und zu entsorgen. Baurechtlich dazu verpflichtet sind die Betreiber. Sie können sie aber auch abbauen, um sie in einem anderen Land wieder zu installieren, falls sie dort dafür Käufer finden. In Weißrussland, der Ukraine, in Kasachstan, Iran und der Türkei laufen dorthin verkaufte Anlagen bereits. Aber die Preise dafür fallen schon massiv, denn die Menge der ausgedienten Anlagen wird erheblich zunehmen. Auch beginnen die deutschen Subventionen von Januar 2021 an auszulaufen. Dann könnten die Eigner die Windkraftwerke zwar weiter betreiben und erhielten im Durchschnitt 2,77 Euro je kWh, was aber – zumal bei sinkender Preistendenz – oft nicht mehr wirtschaftlich ist. 

Das große Problem sind die Rotorblätter

Der größte Teil der Altanlagen ist wiederverwertbar (derzeit angeblich 80 bis 90 Prozent). Der Beton lässt sich im Straßenbau verwenden, der Stahl als Altmetall, die Metallteile des Elektroschrotts ebenfalls. Auch für sel­te­ne Er­den wie Neo­dym gibt es Mög­lich­kei­ten zur Wie­der­ver­wer­tung. Das große Problem sind die Rotorblätter, weil sie aus Fa­ser­ver­bund­stof­fen be­ste­hen. Die­se Stof­fe sind nur schwer von­ein­an­der zu tren­nen und da­mit schwie­rig wiederzuverwenden, mit­un­ter auch deswegen, weil CFK (Kohlenstoff­fa­ser­ver­stärk­ter Kunst­stoff) und GFK (Glas­fa­ser­ver­stärk­ter Kunst­stoff) mit­ver­ar­bei­tet sind – Stof­fe, die nicht ab­bau­bar sind. Das De­po­nie­ren von GFK-Ab­fäl­len ist ver­bo­ten und das Ver­bren­nen nur ein­ge­schränkt mög­lich. Dabei schmilzt der Glasanteil, tropft durch die Verbrennungsanlage, verklebt beim Aushärten und ruiniert den Ofen. Deswegen nehmen solche Anlagen auch nur kleine Teile der Rotorblätter an. Beim Verbrennen bilden sich zudem giftige Gase, die aufwendig herausgefiltert werden müssen.

Das Schreddern der Rotorblätter zur Baustoffverwendung

Für Rotorblätter hat die Bre­mer Fir­ma Neocomp nun eine Lö­sung ge­fun­den. Das Un­ter­neh­men kauft die Blät­ter, die aus GFK be­ste­hen, schred­dert sie und mischt sie mit Rest­stof­fen aus der Pa­pier­her­stel­lung. Das Pro­dukt – auch „Fluff“ ge­nannt – wird an Ze­ment­wer­ke ver­kauft und dort zur Her­stel­lung des Bau­stoffs ver­wen­det. Fluff ersetzt dabei Mineralstoffe, die für die Zementherstellung nötig sind. Diese Lösung gilt aber noch nicht als perfekt. Auch fehlen in Deutschland die Zementwerke, die Mengen von 30.000, später 50.000 Tonnen pro Jahr aufnehmen könnten. Noch nicht ge­löst ist die Ent­sor­gung von CFK, der in der neus­ten Ge­ne­ra­ti­on von Ro­tor­blät­tern ver­ar­bei­tet wird. An allem Ungelösten macht sich die Forschung zu schaffen. (Quelle: Energieverbraucherportal.de) 

Ein Problem ist auch das gewaltige Fundament – Wie die Rückbau-Verpflichtung umgangen wird

Entsorgt werden muss aber auch das gewaltige Fundament aus Stahlbeton. Es steckt bis zu 30 Meter im Boden. Es ist bis zu 3500 Tonnen schwer, es auszugraben ist teuer. Verkaufen und exportieren kann man es sicher auch nicht. Daher bleiben weite Teile des Sockels widerrechtlich im Boden. Allein in Dithmarschen waren es seit 2012 etwa 200 solcher Sockel. Wohl schreibt das Baurecht vor, die Anlage und Bodenversiegelung komplett zurückzubauen. Wohl müssen die Betreiberfirmen, während sie die Anlagen nutzen, dafür Rückstellungen bilden. Aber die Gesetze werden hier, politisch motiviert, oft nicht durchgesetzt. Bevor man viel Geld für das Zerlegen des Sockels und seinen Abtransport zahlt, einigt man sich mit dem Grundeigentümer auf einen oberflächlichen Abtrag und eine kleine Erdschicht über dem großen Rest. Angeblich akzeptieren manche Ämter dieses Vorgehen. 

Die Sorge, dass die Betreiber zahlungsunfähig sind, wenn sie abbauen müssen

Die AfD (Bundestagsfraktion) befürchtet, dass die Betreiber, wenn sie die Anlagen abbauen müssen, zahlungsunfähig sind oder werden. Und falls es den Windkraft-Betreiber gar nicht mehr gibt?  Dann haftet der Verpächter für den Rückbau. Der aber kann den Rückbau wahrscheinlich auch nicht bezahlen. Um das zu verhindern, sind die Anlagen-Betreiber, wie oben gesagt, verpflichtet worden, Rückstellungen zu bilden, ähnlich wie die Betreiber von Kernkraftwerken. Doch Berichten zufolge ist deren Höhe nur halb so groß wie notwendig. 

Was kostet das? 

Zur finanziellen Größenordnung: Mit einem Angebot aus Frankreich für den Rückbau einer 2 MW – Anlage verlangte die Rückbau-Firma für die Entsorgung der oberirdischen Anlage plus Erdreich-Entsorgung des mit Getriebeöl verschmutzten Bodens etwa 900 000 Euro. In der Entsorgung nicht enthalten waren das Fundament und die Renaturierung des Geländes. Für die rund 30 000 Anlagen, die derzeit in Deutschland stehen, ergibt allein diese Art des Rückbaus einen Finanzbedarf von mindestens 27 Milliarden Euro.

Das Fundament wiederverwenden? Theoretisch ginge es, praktisch nicht

Vielleicht könnte man ein Fundament wiederverwenden und eine neue, stärkere Windkraftanlage daraufsetzen. Theoretisch eignen sich dafür rund 40 Prozent. Aber auch hier gibt es Klippen. Die Sockel sind für die neue Anlage zu schwach, die Flächennutzungs-planung hat sich inzwischen geändert. Ältere Windkraftfelder liegen dann oft außerhalb der Flächen, die für die Nutzung der Windenergie vorgesehen sind. 

Um wie viele Anlagen geht es?

Nach unterschiedlichen Schätzungen werden in West- und Mitteleuropa bis 2025 an die 14.000 Windkraftanlagen außer Betrieb gesetzt. Von den in Schleswig-Holstein installierten etwa 3000 Anlagen werden es bis Ende 2025 etwa 1000 sein. Der erste Windkraft-Boom setzte nämlich um die Jahrtausendwende ein, und die Laufzeit einer Turbine ist auf 20 bis 25 Jahre ausgelegt. Allein 2021 sollen nach Angaben der Bundesregierung 5608 Altanlagen mit 4400 MW Leistung außer Betrieb gehen. Bis 2025 hört laut Bundesverband Windenergie die Subventionierung für 16.000 MW Leistung auf. 

In Arbeit: ein Papier für den „guten fachlichen“ Rückbau

Das Umweltbundesamt in Dessau arbeitet derzeit an einem Papier zur „guten fachlichen Praxis“ für den Rückbau und die Wiederverwertung von ausgedienten Windkraftanlagen. Das ist zu begrüßen, heißt aber auch: Erst jetzt, nach zwanzig Jahren Windkraftnutzung, subventioniert mit Aber-Milliarden, rücken Art und Weise des Rückbaus und deren Kosten ins Bewusstsein der Öffentlichkeit. 

Die Rückbaukosten den Bürgern nicht auch noch aufladen

Die AfD sollte immer wieder öffentlich machen, dass die Rückbaukosten den Bürgern nicht auch noch aufgeladen werden, wenn die Betreiberfirmen nicht mehr existieren und die Boden-Verpächter nicht zahlungsfähig sind. Diese Kosten müssen privatisiert bleiben, die Gewinne waren es auch. 

Aber dran sind die Bürger letztlich immer

Realistisch ist das aber nicht. Zwar lassen sich einstige Geschäftsführungen oder Vorstände früherer Betreiberfirmen und die Verpächter vielleicht zur Zahlung verpflichten – wegen der hohen Summen auch verteilt in Raten auf viele künftige Jahre – aber sie werden die Zahlungen in ihren persönlichen Einkommenssteuer-Erklärungen als Verluste eintragen. Damit würden ihre Steuerzahlungen über lange Zeit deutlich verringert, eher wohl sogar ganz hinfällig. Dieser Steuerausfall geriete den Steuerzahlern dann doch zur Last und damit auch anderen Bürgern, etwa denen, die der Staat mit Steuergeldern alimentiert, soweit dies aus verständlichen Gründen geschieht. Dran also sind die Bürger letztlich immer. Dass Verluste diese Wirkungen haben, ist allerdings keine Besonderheit in Sachen Windkraft-Branche. Sie sind Bestandteil der bestehenden Besteuerungssytematik für alle Branchen und alle Steuerzahler, weil rechtsstaatlich nach der Leistungsfähigkeit besteuert wird. 

Was den Irrweg der „Energiewende“ besonders empörend macht

Doch gibt es einen wesentlichen Unterschied, und der ist besonders bitter, denn diese Verluste aus der Windkraftinvestition beruhen auf der massiven staatlichen Intervention in den Energiemarkt und auf der massiven, zwangsweisen Subventionierung dieser Investitionen durch die Stromverbraucher. Das macht den staatlichen Irrweg der „Energiewende“ zusätzlich deutlich und empörend.

Meinung 2020 03 LFA10 – Autoren: Dr. Klaus-Peter Krause, Rainer Ronke

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