
Grundfunk statt Rundfunkgebühren
Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen: Der Rundfunkbeitrag darf um 86 Cent auf 18,36 Euro angehoben werden, obwohl das Land Sachsen-Anhalt diese Erhöhung gestoppt hatte. In Sachsen-Anhalt
Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen: Der Rundfunkbeitrag darf um 86 Cent auf 18,36 Euro angehoben werden, obwohl das Land Sachsen-Anhalt diese Erhöhung gestoppt hatte. In Sachsen-Anhalt
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