Ein Mehr an Gemeinsamkeit von Schülern mit und Schülern ohne eine körperliche Behinderung ist ein allseits akzeptiertes und zu unterstützendes Ziel. In Schulen wird dieser Gedanke seit rund 40 Jahren in Form eines gemeinsamen (integrativen) Unterricht verwirklicht und seit 2009, dem Jahr der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), meist als Inklusion bezeichnet.
Unter Verweis auf die BRK wurden auch in Schleswig-Holstein viele Förderschulen (Sonderschulen) geschlossen. Dem lag die Erwartung zugrunde, dass die Kinder mit einer Behinderung in einer Regelschule besser gefördert werden könnten als in einer spezialisierten Einrichtung. Außerdem versprach man sich, dass ein Zusammensein für alle Schüler gleichermaßen gewinnbringend und bereichernd sei. „Eine Schule für Alle“ könne man als Vorläufer einer „inklusiven Gesellschaft“ ansehen.
Sowohl die Schließung von Sondereinrichtungen als auch ein ideologisch begründetes Inklusionsverständnis haben sich als falsch herausgestellt. Die besonderen Bedürfnisse von Schülern mit einer Behinderung wurden nicht genügend ernst genommen – trotz hinreichender Erfahrung – und idiologisch bagatellisiert. Als Ergebnis dieser erstaunlich falschen Einschätzung sind die Lehrer übermäßig lange mit den Anliegen der behinderten Schüler beschäftigt. Ein normaler ausgewogener Unterricht ist nicht möglich, die Mitschüler kommen zu kurz.
Die AfD Schleswig-Holstein fordert, dass anstelle von unrealistischen Erwartungen, die mit einer „full-inclusion-Mission“ einhergehen, im Interesse aller Beteiligten die Grenzen des Möglichen und Sinnvollen gesehen und anerkannt werden müssen. Der Anspruch „So viel Gemeinsamkeit wie sinnvoll und möglich, so viel individuelle Förderung wie nötig“ ist sicher sinnvoll, aber er bedarf großer Behutsamkeit bei der Realisierung. Eine idiologische Brechstange hilft da nicht. Man muss klug abwägen zwischen einem integrativen Unterricht oder einem Unterricht in einem Förderzentrum oder einem Unterricht in sonderpädagogischen Kooperationsklassen, die Teil einer Regelschule sind.