Reflexionen über eine interessante Frage

In den öffentlichen Medien, aus dem Mund von Politikern wie auch aus dem der bundesdeutschen Gutmenschen-Gemeinde hört und liest man in letzter Zeit in zunehmendem Maße eine Frage, deren Beantwortung in der einen oder anderen Form durchaus über die Zukunft unseres Landes entscheiden kann.

Diese Frage lautet: Gesetzt den Fall, wir begrenzen die Aufnahme von Asylsuchenden und sogenannten Flüchtlingen in Deutschland auf, sagen wir 200.000 per annum, und der Zweihunderttausend-und-Erste präsentiert sich an unserer Grenze – was geschieht dann?

Die Antwort auf diese Frage muss lauten: Er geht nach Belgien, Irland, Estland, Spanien oder einem anderen der 27 Staaten, welche, neben Deutschland, die Europäische Union bilden.

Gegenargument: Die lassen ihn nicht in ihr Land. Muss das unser Problem sein? Auf welcher logischen Basis oder zufolge welchen Naturgesetzes muss Deutschland der rettende Hafen für alle Armen und Unterdrückten der Welt sein? Wir haben ja zu diesem Zeitpunkt bereits – Familien-Nachzug berücksichtigt – nahezu zwei Millionen von solchen Einwanderern Zuflucht gewährt.

Die Antwort kann auch lauten: Da die überwiegende Mehrzahl der Migranten der muslimischen Religions-Gemeinschaft angehört, kommt ein anders muslimisches Land seiner – eigentlich selbstverständlichen – Pflicht nach, seine(n) Glaubens-Bruder (-Schwester) aufzunehmen. Auf der Erde existieren 49 Staaten, in denen der Islam die vorherrschende oder sogar die Staats-Religion ist. Von diesen scheiden Irak, Syrien, Afghanistan, Libyen und Somalia aus, da die Flüchtlinge ja gerade den dortigen kriegerischen Verwicklungen entkommen wollen. Die Türkei, der Libanon und Jordanien haben ihr Aufnahme-Soll bereits übererfüllt. Verbleiben 41 Staaten (mit teilweise sehr weiten verfügbaren Räumen), von denen erwartet werden könnte, dass sie in die Bresche springen.
Der Islam legt Wert darauf, sich selbst als „die Religion der Liebe“ zu etikettieren – hier bietet sich eine vom Himmel geschenkte Gelegenheit, dieses Postulat zu rechtfertigen.

Gegenargument: Der Islam ist keine monolithische Einheit, die Muslime der verschiedenen Strömungen bringen sich gegenseitig um. Es ist also doch nicht so weit her mit der „Liebe“? Dann lasst Flüchtlinge der sunnitischen Richtung in vorwiegend sunnitisch geprägte Länder gehen, und schiitische in solche mit ihnen affiner Bevölkerungs-Mehrheit. So etwas muss doch mit etwas Organisationstalent möglich sein; immerhin verfügen die derzeitigen Flüchtlinge über genügend Grips und Tatkraft, um etwa von Afghanistan oder Senegal aus den Weg nach Deutschland zu finden.

Die Antwort darf KEINESFALLS lauten: Dann lassen wir den Zweihunderttausend-Ersten eben auch noch herein, und den Nächsten, und den Nächsten – und so weiter, bis Deutschland sich in einen Flickenteppich von Parallelgesellschaften und eine Art von Jurassic-Park-Simulation verwandelt hat. Es wäre dann gezwungen, einen ständig wachsenden seiner finanziellen Mittel für den Unterhalt seiner „Gäste“ plus – ein Aspekt, der meistens unter den Tisch gekehrt wird – Kontrolle und Aufräumen des von diesen verursachten Chaos aufzuwenden.

Kann man das verstehen? Es ist dem Verfasser dieser Zeilen völlig unverständlich, wie gewisse Kreise dieses Landes mit geradezu apostolischem Glaubenseifer das Konzept vertreten können, dass Deutschland ein Monopol darauf besitze, das Elend der gesamten Menschheit zu lindern.

Kann man das verstehen? Es ist dem Verfasser noch unverständlicher, dass man es diesen Kreisen erlaubt sein soll, ihre diesbezüglichen Phantasien auf dem finanziellen und gesellschaftlichen Rücken der gesamten Nation auszuleben.

Kann man das verstehen? Am unverständlichsten ist ihm jedoch, dass ein Großteil einer Nation, die immerhin Leibnitz, Kant, Hegel, Schopenhauer hervorgebracht hat, sich kritik- und widerstandslos mit einem solchen, allen Regeln der Logik widersprechenden Konzept abfüllen lässt.

Nachwort, veranlasst durch die jüngsten Entwicklungen in Afghanistan: Natürlich darf das bis hierher Gesagte nicht in Bezug auf Personen und deren engeren Familienkreis gelten, die, sei es für die deutschen Interventionstruppen, sei es im Zusammenhang mit dem diplomatischen Dienst, sei es in der Entwicklungshilfe in Afghanistan für Deutschland tätig waren (Offizielle Bezeichnung: Ortshelfer).

Hier steht Deutschland selbstverständlich in der Pflicht, diesen Personenkreis nicht der mit Sicherheit zu erwartenden Rache der steinzeitlichen Taliban zu überlassen, sondern für ihre Überführung nach Deutschland und für Maßnahmen zu sorgen, ihnen hier eine normale bürgerliche Existenz aufzubauen.

Der Umstand, dass dieser Personenkreis in Afghanistan für deutsche Interessen tätig war, erlaubt die Vermutung, dass a) bei ihm ein gewisser Bildungsstand und/oder auch in Deutschland verwertbare berufliche Fähigkeiten vorhanden sind, b) es sich nicht um verbohrte Fundamental-Islamisten und c) nicht um potentielle Gewalttäter handelt.

Aber abweichend von der gegenwärtig üblichen „Asyl“-Praxis muss dafür Sorge getragen werden, dass wirklich nur genuine Ortshelfer in den Genuss der Ausnahmeregelung kommen. In einem Land wie Deutschland, das sich durch seine, alle Lebensbereiche beherrschende Bürokratie auszeichnet, müsste dies eigentlich mit Hilfe von Personal-Rollen, Gehaltslisten und Arbeitsverträgen möglich sein.

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