Muslimische Polygamie und Asyl (eine Analyse)

In seinem Buch “Neukölln ist überall“ merkt Autor Heinz Buschkowsky auf Seite 361 an, dass nach seiner Beobachtung zumindest in Berlin-Neukölln in solchen Migranten-Kreisen, die der islamischen Glaubensgemeinschaft angehören, die Familien-Struktur der Polygamie (Buschkowsky nennt es, etwas robuster, “Vielweiberei“) in zunehmendem Maße Akzeptanz und Anwendung findet. Wir erinnern uns: Polygamie ist in westlichen Ländern verpönt – ja sogar ein Straftatbestand – wird jedoch in Bezug auf unsere Mitbürger und Gäste muslimischen Glaubens toleriert und – wie wir gleich sehen werden – in gewissen wirtschaftlichen Zusammenhängen sogar belohnt.
Um eine Antwort auf die Frage nach dem “Warum“ des von Buschkowsky erwähnten Phänomens geben zu können, muss ich einige Jahre in die Vergangenheit zurückgehen: Ich bereiste damals einen größeren Teil von Nordafrika. Damals konnte man dies noch, ohne sein Leben zu riskieren. Wenn ich sage „bereiste“, meine ich nicht, dass ich mich mit Neckermann oder TUI in einer aseptischen Touristen- Enklave aufhielt, nein, ich war in eigener Regie, mit eigenem Auto unterwegs. Auf diese Weise war ich dem sprichwörtlichen „Puls des Volkes“ bedeutend näher, als der typische deutsche Tourist.

In Fez, Marokko, nahm ich ganztägig die Dienste eines einheimischen (muslimischen) Stadtführers in Anspruch – eines sehr angenehmen und auch relativ gebildeten Herrn, altersmäßig an der unteren Grenze der Sechziger. Wir bauten im Laufe des Tages ein sehr gutes Verhältnis auf und er honorierte dies, indem er mich zum Abendessen zu sich nach Hause einlud.
Es war ganz offensichtlich nur eine Ehefrau vorhanden (die lediglich bediente, aber nicht mit am Tisch saß), und ich erkundigte mich im Lauf unserer Unterhaltung diskret, wie es denn in dem Land meines Gastgebers mit der Häufigkeit der vom Koran erlaubten Ehe mit mehreren Frauen stünde. Die Antwort war, dass, aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Landes – welche damals besser waren als heute – nur eine verschwindend geringe Oberschicht sich mehr als eine Ehefrau leisten könne. Selbst er, der im Rahmen seiner Fremdenführertätigkeit ein relativ molliges und konstantes Einkommen habe, könne dies nicht, ohne drastische Einschnitte in seinem Lebensstil in Kauf nehmen zu müssen.

Was, also, ist das Geheimnis, welches sich hinter dem Umstand, verbirgt, dass ein Luxus, welcher in einem muslimischen Land außerhalb der finanziellen Reichweite des Normalbürgers liegt, für diesen in Deutschland durchaus erschwinglich ist?

Das Zauberwort – Sie haben es erraten – ist denkbar einfach und lautet:
Bundesdeutsche, steuerzahler-finanzierte Sozialleistungen.

Ein Hoch auf diese segensreiche Institution, welche uns nicht nur erlaubt, Menschen aus vorwiegend wirtschaftsschwachen Ländern zur Übersiedlung nach Deutschland zu bewegen, sondern auch, die libidinösen Bedürfnisse unserer muslimischen Gäste auch noch optimal zu bedienen. Die Auswirkungen auf Finanzen und Gesellschaft Deutschlands sind weit weniger segensreich:
Zum einen wird der bundesdeutsche Staatshaushalt, der durch die seit 2015 nach Deutschland brandende Flut von „Flüchtlingen“ bereits über Gebühr belastet ist, mit der „Familienerweiterung“ durch Ehefrau 2-4 noch weiter strapaziert. Zum anderen erhöht man mit mehreren Ehefrauen den Druck der islamischen Unterwanderung, da sie zur ohnehin ungebremsten Einwanderung auch noch durch die natürliche Vermehrung verstärkt wird. Die Umwandlung Deutschlands in ein mehrheitlich islamisches Land wird so beschleunigt.
Die Lösung kann leider nicht ein einfaches Verbot der Mehrfachehe sein, mit der Begründung, dass „in Deutschland die Polygamie verboten sei“. Dem steht etwas entgegen, was ich als „internationales Gewohnheitsrecht“ bezeichnen möchte. Dieses erkennt die islamische Mehrfachehe weltweit stillschweigend an und Deutschland kann hier nicht einfach ausscheren.
Es gäbe jedoch einen Weg über den finanziellen Aspekt. Eine Mehrfachehe, sonst unmöglich, wird ja für die einschlägigen Kreise erst attraktiv, wenn sie in Deutschland sind, in denn die Deutschen bezahlen auch noch dafür. Hier muss ich wieder auf die eingangs zitierte Erklärung meines marokkanischen Gastgebers zurückkommen:
Die Lösung wäre eine Gesetzgebung, welche die einer Migrantenfamilie zustehenden Sozialleistungen auf eine Ehefrau beschränkt. Hierbei wäre zu bedenken, dass einschlägige Kreise dann sofort dazu übergehen würden, Ehefrau 2 bis 4 als alleinstehende Personen oder Alleinerziehende doch noch in der deutschen Sozial-Hängematte unterzubringen. Diesem Missbrauch könnte jedoch mit etwas administrativer Sorgfalt ein Riegel vorgeschoben werden:
Da die „Zusatz-Ehegattinnen“ entweder zusammen mit dem gemeinschaftlichen Ehemann oder aber als Reaktion auf dessen Familiennachzugs-Begehren nach Deutschland kommen, muss in den Akten der zuständigen Behörden für jedes weibliche Mitglied einer solchen Mehrfachehe-Gemeinschaft ein Ehemann registriert sein. Falls also im Zusammenhang mit einer weiblichen „Schutzsuchenden“ für die als Einzelperson Sozialleistungen beantragt werden, ein Ehemann aktenkundig ist, darf diesem Antrag nicht stattgegeben werden.

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