1. Richterwahl durch den Volkssouverän einführen
Parlamentarier dürfen keine Richter wählen. Die Gewaltenverschränkung ist abzuschaffen, um eine Kontrollfunktion durch die Richter gewährleisten zu können.
Ein Bundesverfassungsrichter darf vorher kein Politiker gewesen sein, wie Stephan Harbarth, derzeitiger Präsident des Bundesverfassungsgerichts und vormaliger CDU-Bundestagsabgeordneter.
2. Budgethoheit für die Justiz einführen
Die Justiz benötigt eigene Mittel, die von der Justiz selbst verwaltet werden. Anderenfalls bestehen Abhängigkeiten von den politischen Entscheidungsträgern.
3. Wahl der Behördenleitung auf Zeit einführen
Präsidenten von Gerichten müssen auf Zeit gewählt werden, zum Beispiel für fünf Jahre, mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl. Anderenfalls besteht das Risiko, dass Abhängigkeiten entstehen.
4. Einheitsbesoldung mit Staffelung für Richter einführen
Die Besoldung der Richter in Deutschland entspricht nicht mehr dem Üblichen innerhalb der EU. Eine bessere Besoldung führt auch dazu, dass die besten Köpfe nicht in die Wirtschaft abwandern.
5. Abschaffung der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte
Die Staatsanwälte dürfen nicht der Weisungsgebundenheit von Parlamentariern und der Exekutive unterliegen. Dies führt zu dem Risiko, dass nicht mehr unabhängig ermittelt wird und zum Beispiel Günstlingswirtschaft und strukturelle Korruption nicht wirksam unterbunden werden können.
Beschluss des LFA 5 in seiner Sitzung am 24.11.2022, in der LGS in Kiel
Vorsitzender des LFA 5: Gerald Hohmann, Protokollführerin: Dr. Karin Kaiser