Der Politische Islam – Teil 4: Taqiyya – Beispiele

Taqiyya (inkl. al-Ma´ariḍh und al-Tawriya) wird regelmäßig in der Öffentlichkeit angewandt, und zwar hauptsächlich in Form von Leugnungen klar belegbarer Sachverhalte, Lügen bzw. Wahrheitsvermeidung, Verharmlosung, Verheimlichung, Vortäuschung, Verstellung, Heuchelei und sogar bis zur Leugnung des eigenen Glaubens. Für jeden, der sich nur ansatzweise jemals mit dem Politischen Islam befasst hat, sind diese Verhaltensweisen klar ersichtlich und nachvollziehbar.

Zum besseren Verständnis kommen wir nun zu tatsächlich und häufig praktizierten Taqiyya-Taktiken. Die entsprechenden Top-10-Aussagen (natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit), Behauptungen und Handlungsweisen sind hervorgehoben, die Erläuterungen dazu jeweils nachfolgend:

  1. Islam heißt Frieden

Falsch, Islam heißt Unterwerfung, und zwar die völlige Hingabe bzw. Unterwerfung unter den Willen Allahs und für einen absoluten Gehorsam ihm gegenüber, und fordert somit auch das unbedingte Befolgen des zeitlos gültigen Befehlsbuchs Koran, worin jedes Wort als das direkte Wort Allahs als letzte und endgültige Offenbarung gilt und nicht abänderbar ist. „Salam“ heißt Frieden (Salam aleikum – Frieden sei mit dir).

  1. Das Töten im Islam ist verboten

Falsch, der Koran ist gespickt mit Gewalt-, Kriegs-, Unterdrückungs- und Tötungsbefehlen gegenüber Ungläubigen (Nicht-Moslems). Zur Untermauerung und als angeblichen Beweis dieser Behauptung, dass das Töten im Islam verboten sei, wird zumeist Sure 5, Vers 32 herangezogen, der von Moslems – in Taqiyya-Manier – zumeist unvollständig wiedergegeben wird. So wird angesichts der verkürzten Passage behauptet, dass, wer einen Menschen tötet, der würde die ganze Menschheit töten. Dabei wird aber durch das Weglassen des ersten Satzes verschwiegen, dass dieser Vers ausschließlich Juden betrifft und aus der jüdischen Schrift Talmud stammt, welcher verfälscht im Koran niedergeschrieben ist. Hier zunächst das Original aus dem Talmud:

Denn jeder, der eine Seele Israels tötet, der gelte nach der Schrift wie einer, der eine ganze Welt getötet hat. Und jeder, der das Leben einer Seele Israels rettet, der gelte nach der Schrift wie einer, der eine ganze Welt gerettet hat.

Und hier die verfälschte Version des Koran:

Aus diesem Grunde haben Wir den Kindern Israels vorgeschrieben: Wer ein menschliches Wesen tötet, ohne (dass es) einen Mord (begangen) oder auf der Erde Unheil gestiftet (hat), so ist es, als ob er alle Menschen getötet hätte. Und wer es am Leben erhält, so ist es, als ob er alle Menschen am Leben erhält. Unsere Gesandten sind bereits mit klaren Beweisen zu ihnen gekommen. Danach aber sind viele von ihnen wahrlich maßlos auf der Erde geblieben. (Sure 5, Vers 32)

Des Weiteren ist aus der Sicht von Mohammed ein Mord also nur dann zu verurteilen, wenn er ohne Grund erfolgt. Aber wenn jemand ein Unheil verursacht, darf er getötet werden, z.B. wenn sich ein Ungläubiger (Nicht-Moslem) dem Islam widersetzt, welches im nachfolgenden Vers 33 eindeutig beschrieben wird:

Der Lohn derjenigen, die Krieg führen gegen Allah und Seinen Gesandten und sich bemühen, auf der Erde Unheil zu stiften, ist indessen (der), dass sie allesamt getötet oder gekreuzigt werden, oder dass ihnen Hände und Füße wechselseitig abgehackt werden, oder dass sie aus dem Land verbannt werden. Das ist für sie eine Schande im Diesseits, und im Jenseits gibt es für sie gewaltige Strafe. (Sure 5, Vers 33)

Somit ist das Töten im Islam mit dem Motiv der Religionsverteidigung und der Abwehr vom „Unheil stiften“ legitimiert. Das Töten wird auch an zahlreichen Stellen im Koran wörtlich in Befehlsform von Allah gefordert.

  1. Die Religion des Islam wird für politische Zwecke missbraucht

Nein, der Islam wird durch den Politischen Islam gebraucht, da dieser eine Teilmenge und daher integraler Bestandteil des Gesamtkonstrukts Islam ist. Es gibt im Islam keine Trennung von Religion und Staat (Staatsreligion). Deshalb ist der Begriff „Islamismus“ auch nicht zielführend bzw. eher irreführend, weil dieser fälschlicherweise suggeriert, dass „Islamismus“ mit dem Islam nichts zu tun hätte. Der radikale, fundamentalistische und totalitäre Politische Islam steht aber gerade nicht außerhalb des Islams. Deshalb wird der Islam nicht missbraucht, sondern vielmehr gebraucht.

  1. Den Koran kann man nur auf Arabisch richtig lesen und verstehen, Übersetzungen sind nicht möglich bzw. legitim und verfälschen den Koran

Falsch, da viele Moslems der arabischen Sprache gar nicht mächtig sind. Daher sind viele Moslems weltweit auf entsprechende Koranübersetzungen angewiesen, um die Suren und Verse überhaupt lesen zu können. Auch Moslems, die in westlichen Ländern geboren und aufgewachsen sind, benutzen die Koranübersetzungen für die jeweiligen Länder. Und selbstverständlich kann man die arabische Sprache – wie andere Sprachen auch – inhaltlich in andere Sprachen korrekt übersetzen. Allein die Ahmadiyya haben den Koran in über 70 Sprachen und Dialekte übersetzt, darunter auch z.B. Übersetzungen für Japan, Sri Lanka, den Fidschi-Inseln und Kirgisien.

  1. Falsche Übersetzung, aus dem Zusammenhang gerissen, falsche Interpretation, Deutung nur von Islamwissenschaftlern und Gelehrten möglich

Nein, die weltweiten Koranübersetzungen stimmen inhaltlich – auch in verschiedenen Sprachen – überein. Und das müssen sie auch. Es wäre für die weltweit umspannende Gemeinschaft der Moslems (Umma) nicht zuträglich, wenn bei gleichen Suren- bzw. Versnummern in verschiedenen Koranübersetzungen völlig verschiedene Inhalte veröffentlicht wären. Auch bezüglich der vorhandenen und zahlreichen Koranübersetzungen für den deutschsprachigen Raum stimmen die Übersetzungen der Verse inhaltlich überein. Zwar gibt es je nach Autor und den verschiedenen Zeitpunkten der Veröffentlichungen marginale Unterschiede im Satzbau und bei den Formulierungen bzw. Verwendung von Begrifflichkeiten, aber inhaltlich stimmen sie überein. Sogar der Koran der Salafisten (verbotene Lies!-Aktion – gem. Sure 96, Vers 1) enthält nach bisherigem Kenntnisstand grundsätzlich keine mutwillig und vorsätzlich falsche Übersetzung, sondern ist vielmehr inhaltlich und wörtlich sehr nah am Original.

Der Koran ist nicht chronologisch geordnet, somit in großen Teilen völlig zusammenhanglos. Auch nachfolgende Verse stehen nicht immer in einem Zusammenhang. Auffallend ist vielmehr, dass Grundaussagen – wie in einer guten Marketing-Werbestrategie – andauernd wiederholt werden: Dem Wort Allahs ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung werden drakonische Strafen angedroht. Gläubige (Moslems) stehen über den Ungläubigen (Nicht-Moslems):

Ihr seid die beste Gemeinschaft, die für die Menschen hervorgebracht worden ist. Ihr gebietet das Rechte und verbietet das Verwerfliche und glaubt an Allah… Und wenn die Leute der Schrift glauben würden, wäre es wahrlich besser für sie. Unter ihnen gibt es Gläubige (Anmerkung: gläubige „Ungläubige“ nur bei Annahme der Anweisungen Allahs), aber die meisten von ihnen sind Frevler. (Sure 3, Vers 110)

Gemäß Koran sind die Ungläubigen die schlimmsten Tiere (Sure 8, Vers 55). Ungläubige, die sich dem Herrschaftsanspruch des Politischen Islams widersetzen, sind zu bekämpfen. Die inhaltlichen Begriffe „töten“ und „schlagen“ haben in allen Koranübersetzungen die gleiche Bedeutung – und können daher gar nicht anders interpretiert werden. Gegenteilige Behauptungen, dass Koran-Aufrufe zu Gewalt, Krieg und Töten der Ungläubigen Nicht-Moslems anders zu interpretieren seien, sind der Beleg der praktischen Anwendung der Taqiyya in Reinkultur.

Der Koran dient als Rechtleitung für die weltweit umspannende Gemeinschaft der Moslems, deren Umma mittlerweile über 1,5 Milliarden Menschen umfasst, und ist kein „Einzelwerk“ für sogenannte Islamwissenschaftler und Gelehrte, die ein Monopol der Deutungshoheit beanspruchen könnten. Allerdings haben diese – aufgrund ihrer Autorität – einen großen Einfluss auf die Gläubigen. Abu Bakr al-Baghdadi, der Anführer der Terrororganisation des Islamischen Staates, hatte z.B. ein Magisterstudium der Islamwissenschaften absolviert und wusste demnach ganz genau, welche Befehle im Koran zu Gewalt, Krieg und Töten gegenüber Ungläubigen aufrufen und zudem von Allah gefordert und legitimiert sind. Wenn sogenannte Islamwissenschaftler aber – wider besseren Wissens – den „Ungläubigen“ das Gegenteil erzählen, um sie in Sicherheit zu wiegen, dann liegt eindeutig „Taqiyya“ vor. Grundsätzlich sind die zahlreich wiederholten Kernaussagen des Koran von jedem Moslem weltweit einfach zu verstehen.

  1. Und was war mit den Kreuzzügen?

Die Kreuzzüge werden gerne als Argument genommen, um die islamischen Eroberungsfeldzüge und Schlachten, den Dschihad, zur Unterwerfung fremder Länder unter islamischer Herrschaft, moralisch zu rechtfertigen bzw. zu relativieren, mit der Begründung, die Kreuzzüge wären doch genauso schlimm gewesen. Dieser moralische Vergleich hat aber keinen Bestand. Der erste Kreuzzug wurde erst 1095 von Papst Urban II. ausgerufen und endete 1099 mit der Rückeinnahme von Jerusalem, nachdem der Islam über 400 Jahre lang ein christliches Land nach dem anderen kriegerisch erobert und unterworfen hat. Die Motivation der Kreuzritter für diese Verteidigungskriege war es Christen zu befreien. Es gab lediglich sieben „Haupt“-Kreuzzüge mit nur wenigen Schlachten. Dagegen wurden vom Islam 548 Schlachten als Dschihad-Kämpfe – hauptsächlich gegen die klassische römisch-griechische Zivilisation und die Christen – geführt. Über 200 Schlachten allein in Spanien. Des Weiteren wurden über 1 Million Sklaven aus Europa in die islamische Welt verschleppt. Es gibt daher keinen moralischen Vergleich oder Rechtfertigung.

Video von Dr. Bill Warner: https://www.youtube.com/watch?v=h-BlelBGYu0

  1. Islamische Kriege sind nur Verteidigungskriege

Nein, eine „Vorwärtsverteidigung“ zur Expansion des Politischen Islams (Dschihad, Scharia) hat mit Verteidigungskriegen nichts zu tun. Der Islam hat sich hauptsächlich durch Gewalt, Krieg, Töten und Unterwerfung von Ungläubigen (Schutzsteuer etc.) in der Welt ausgebreitet. Das o.g. Video von Dr. Bill Warner zeigt die Expansion und Eroberungsschlachten des Islam im zeitlichen Verlauf genau auf.

  1. Im Islam sind Frauen und Männer gleichberechtigt

Nein, Männer stehen im Islam über den Frauen:

Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß. (Sure 4, Vers 34)

Geschiedene Frauen sollen selbst drei Perioden abwarten, und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verbergen, was Allah in ihrer Gebärmutter erschaffen hat, wenn sie an Allah und an den Jüngsten Tag glauben. Und ihre Ehemänner haben vorrangig das Anrecht, sie dann zurückzunehmen, wenn sie eine Versöhnung anstreben. Und den (Frauen) stehen die gleichen Rechte zu wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben. Doch die Männer stehen eine Stufe über ihnen. Und Allah ist Allmächtig, Allweise. (Sure 2, Vers 228)

Frauen haben dem Mann jederzeit sexuell zu Willen zu sein:

Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt. Doch schickt (Gutes) für euch selbst voraus. Und fürchtet Allah und wisst, dass ihr Ihm begegnen werdet. Und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft.

(Sure 2, Vers 223)

Ungleiche Behandlung und Bewertung bei Zeugenaussagen:

Und bringt zwei Männer von euch als Zeugen. Wenn es keine zwei Männer sein (können), dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, mit denen als Zeugen ihr zufrieden seid, – damit, wenn eine von beiden sich irrt, eine die andere erinnere…

(Sure 2, Vers 282)

Gemäß der Scharia ist die Vergewaltigung entweder Ehebruch oder außerehelicher Sex, der grundsätzlich verboten ist. Für das weibliche Opfer gibt es nur zwei Möglichkeiten, um den Täter zur Rechenschaft zu ziehen: Entweder der Täter legt ein Geständnis ab oder die Frau muss das Verbrechen beweisen, indem sie vier männliche Zeugen benennt. Abgesehen davon, dass die Beweislast beim Opfer liegt, ist es für Frauen damit faktisch unmöglich, die Tat nachzuweisen. Die Klagen von Frauen enden deshalb meist damit, dass sie selbst wegen Ehebruch oder außerehelichem Sex verurteilt werden.

Ungleiche Festlegungen beim Erbrecht:

Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem Kind männlichen Geschlechts kommt ebenso viel zu wie der Anteil von zwei Kindern weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterlässt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte… (Sure 4, Vers 11)

Polygamie ist für islamische Männer mit bis zu 4 Ehefrauen erlaubt. Frauen dürfen andererseits keine weiteren Ehemänner haben. Ein Moslem-Mann darf eine „Ungläubige“ heiraten, z.B. eine Christin, da u.a. die Kinder im moslemischen Glauben erzogen werden. Andererseits darf eine Moslemin keinesfalls einen ungläubigen Christen heiraten. Zwangsheirat und Kinderehen mit gläubigen Moslems sind möglich. In vielen islamischen Ländern wird bei Vergewaltigungen dem Täter Straffreiheit zugesichert, wenn er sein Opfer nach der Tat heiratet. Eine Besonderheit im Schiitentum ist die Ehe auf Zeit. Im Iran ist die Ehe auf Zeit gesetzlich erlaubt, und nur der Mann hat das Recht, eine unlimitierte Anzahl von Zeitehen einzugehen. Prostituierte in schiitischen Gebieten arbeiten unter dem Deckmantel der Zeitehe und befinden sich dabei in einer besonders verwundbaren Position, da Prostitution illegal ist.

Bekleidungsvorschriften für die Frauen, ansonsten Gefahr der „Belästigung“, die bis zu Vergewaltigungen führen können, da diese nicht als Gläubige erkannt werden:

O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. (Sure 33, Vers 59)

Weitere Beispiele von Ungleichbehandlungen sind: Separate Bereiche für Männer und Frauen in Moscheen, getrenntes Beten, oftmals das notwendige Ersuchen um Erlaubnis, falls die Frau arbeiten oder verreisen möchte, die Pflicht zum Gehorsam gegenüber dem Ehemann und vieles mehr. Nach alledem kann von einer Gleichberechtigung von Mann und Frau im Islam keine Rede sein.

  1. Islam steht für Religionsfreiheit

Definitiv nicht! Dem Islam ist die Religionsfreiheit fremd. Der Abfall vom Islam gilt als todeswürdiges Verbrechen. Sogenannte Ungläubige sind im Dschihad zu bekämpfen. Die Schriftbesitzer, also die Christen und Juden, werden nach islamischer Lehre im islamischen Herrschaftsbereich als Menschen minderen Rechts geduldet, aber sie haben sich zu unterwerfen und eine Schutzsteuer zu entrichten. Einige der entsprechenden Suren, welche das Gegenteil der Taqiyya-Beteuerungen von Religionsfreiheit belegen, wurden bereits im letzten Teil (Der Koran / Die Abrogation) angesprochen.

Sogar Wikipedia schreibt richtigerweise dazu: Glaubensfreiheit im Islam

Die Glaubensfreiheit im Islam bedeutet nach islamischem Recht die Freiheit der Muslime, ihren Glauben auszuüben, und die Freiheit aller, den Islam anzunehmen. Das islamische Rechtssystem kennt für Muslime keine negative Religionsfreiheit und erkennt auch nicht den Anspruch an, keiner Religion anzugehören.

Demgemäß besitzen Muslime nicht das Recht, zu einer anderen Religion zu konvertieren oder ohne Religion zu leben. Dafür beinhaltet die Glaubensfreiheit im Islam das Recht der Schriftbesitzer (ahl al-kitāb), ihren Glauben innerhalb gewisser Grenzen und gegen Zahlung (der Dschizya) zu praktizieren. Anhänger anderer Religionsgemeinschaften – Zoroastrier, Mandäer und andere – wurden ebenfalls geduldet.

  1. Moslems, die sich als Christen ausgeben

Immer häufiger ist bei Veranstaltungen zur Aufklärung über den Politischen Islam zu beobachten, dass sich Moslems als Christen ausgeben, um sich dann aus der Sicht eines Christen positiv über den Politischen Islam zu äußern, wie harmlos und friedlich doch alles sei, und dass der Islam eine Religion wie jede andere wäre. Bei konkreter Kritik am Politischen Islam (z.B. beim Thema Christenverfolgung) wird dieser dann – unter Verwendung der obigen „Taqiyya-Top-9“ – rigoros verteidigt. An die angebliche Zugehörigkeit zum Christentum wird schlagartig nicht mehr gedacht und Taqiyya wird offensichtlich. Es wird sogar fälschlicherweise behauptet, dass Allah gleichzusetzen wäre mit dem christlichen Gott. Angesichts der Tatsache, dass Allah selbst durch die Hand der Moslems Ungläubige verfolgt und tötet (Sure 8, Vers 17), im Christentum dagegen Gott mit den Menschen einen neuen Bund geschlossen hat, in dem die Nächsten- und sogar Feindesliebe propagiert wird, ist eine solche Gleichsetzung an Widersprüchlichkeit kaum zu überbieten. Kein psychopathischer Mörder oder Amokläufer kann sich bei seinen Taten auf das Christentum als Legitimation berufen, islamische Terroristen unter Verweis auf den Koran aber schon.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass – auch im Hinblick auf zahlreiche Taqiyya-Veranstaltungen (Stichwort: Friedenstaube und Slogan: „Liebe für alle, Hass für keinen“ der Ahmadiyya-Gemeinde, aber ››› Mohammed ist der Gesandte Allahs. Und die mit ihm sind,hart sind sie wider die Ungläubigen, doch gütig gegeneinander – Ahmadiyya, Sure 48, Vers 29)in Kindergärten, Jugendzentren, Universitäten, Schulen und Moscheen, ja sogar in deutschen Verwaltungen und Behörden – Taqiyya zur Anwendung kommt, damit sich an möglichst vielen Stellen der gefälschte Eindruck verfestigt, der Politische Islam habe mit all den realen Erscheinungen wie Gewalt, Raub, Körperverletzung, Terror und Töten im Namen Allahs und dem wörtlichen Befolgen des Befehlsbuches Koran nichts zu tun.

Wer wider besseren Wissens die Gefahren des Politischen Islam verharmlost, leugnet, ignoriert und aus politischem Kalkül verheimlicht, sowie sich der Aufklärung und dem Diskurs über den Politischen Islam verweigert, stellt eine ernste Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar.

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