Wahlprüfungsausschuß und Kreistag in Plön wollen keine Aufklärung

“Die Leute, die zur Wahl gehen und ihre Stimmen abgeben, entscheiden nichts. Aber die Leute, die die Stimmen auszählen, entscheiden hingegen alles!” Dieses Zitat aus 1922 stammt vom damaligen Volkskommissar und späteren Generalsekretär des ZK der KPdSU, dem selbsternannten Führer der Sowjetunion Josef Wissarionowitsch Stalin. Damit die Auszähler nicht entscheiden, sondern vielmehr die stimmberechtigten Wähler, existiert das Instrument der Wahlbeobachtung, und es besteht Wahlöffentlichkeit.

Das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung hierzu:

“Die Öffentlichkeit der Wahl ist von zentraler Bedeutung für eine demokratische politische Willensbildung, indem sie die Ordnungsgemäßheit und Nachvollziehbarkeit der Wahlvorgänge sichert und damit eine wesentliche Voraussetzung für begründetes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den korrekten Ablauf der Wahl schafft”.
Einschlägige Gesetzesvorgaben regeln den Ablauf der Registrierung der Wahlberechtigten/Wähler, der Stimmauszählung, die digitale Erfassung und die anschließende Dokumentation.

“Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!” – sagten sich anläßlich der jüngsten Kommunalwahl bei Schließung der Wahllokale am 14.05.2023 im Kreis Plön Mitglieder, Förderer und Unterstützer unserer AfD und fanden sich an verschiedenen Orten im Kreiswahlbezirk Plön zur Beobachtung der dortigen Stimmenauszählungen ein. Während im gesamten Kreisgebiet niemand an einer Wahlbeobachtung gehindert wurde, verhielt sich dies im Wahllokal für den Gemeindewahlkreis 203 (Möltenort) im 1. Obergeschoß, dem Ratssaal, des Rathauses in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2 (Kreiswahlkreis 10), nicht so. Hierfür zeichnete sich die Amtsdirektorin des Amtes Schrevenborn, Frau Juliane Bohrer, verantwortlich, die in Person gleichzeitig Wahlleiterin und Wahlvorsteherin im betreffenden Heikendorfer Wahllokal war. Diese hinderte die Zeugen Frau Prof. Dr. Karin Kaiser, Frau Katrin Gallus und Frau Tatjana Fischer, allesamt Mitglieder unserer Partei, an der Beobachtung der einzelnen Auszählungsprozesse, ließ diese nicht an die Auszählungstische und verwies diese auf Einzelstühle, die von 7 bis 10 Meter entfernt an den Außenwänden der Räumlichkeit aufgestellt waren. Aus dem Munde der Amtsdirektorin: (Zitat) “Sie können unsere Helfer auch von hier bei der Arbeit beobachten. Die Wahlkreuze müssen Sie nicht sehen. Sie stören am Tisch. Sie haben nicht am Tisch zu stehen !!” Überdies wurden unter Mißachtung des Vieraugenprinzips Wahlzettel über drei eigens eingerichtete Tischblöcke unter Nutzung von fünf Einzeltischen, was nicht den Vorschriften des Bundeswahlleiters über den Aufbau einer Wahllokalität zur Stimmauszählung entspricht, sortiert und gestapelt von Personen, die keine Namensschilder trugen, sich ohnehin nicht vorstellen mußten, dieses gegenüber den erschienenen Wahlbeobachterinnen natürlich auch nicht taten und unseren Heikendorfer AfD-Parteimitgliedern namentlich auch nicht bekannt waren. Die Polizei mußte gerufen werden, war aber überfordert, weil beide Polizisten die Rechtsgrundlagen nicht kannten, nicht wußten, wie sie sich nun verhalten und entscheiden sollten, auch deren Nachfrage bei ihrer Einsatzleitstelle kein Ergebnis hinsichtlich der Frage, wie Wahlöffentlichkeit auszusehen hat, zeitigte. Auch von einem Screenshot mit dem Lehrvideo des Bundeswahlleiters, was ihnen Frau Prof. Dr. Karin Kaiser im Seitengang der Wahlräumlichkeit auf mitgeführtem Medium zeigte, ließen sich die Polizisten nicht überzeugen. Im Gegenteil. Sie müßten jetzt das Hausrecht der Amtsdirektorin Juliane Bohrer durchsetzen. Prof. Dr. Karin Kaiser könne dann ja Beschwerde dagegen einlegen. Das Hausrecht sei höher zu gewichten als ein Bürgerinteresse an der Öffentlichkeit der Wahl. Wenn sie das Bürgerrecht von gleich drei Beobachterinnen durchzusetzen versuchen würden, würde dies doch zu Störungen im Ablauf der Wahlauszählung kommen, so die Überzeugung der gerufenen Polizisten weiter. Die Polizisten hätten erkennen müssen, dass die drei Bürgerinnen ihre Hilfe zum Durchsetzen elementarer Bürgerrechte im Rahmen der Wahlöffentlichkeit wegen des bestandenen Zeitverzugs, der durch Stellung eines Eilantrages bei Gericht nicht zu erreichen war, benötigten.

Stattdessen waren die Wahlbeobachterinnen gezwungen, den Versuch der Wahlbeobachtung zu beenden und das Rathaus zu verlassen. Die verantwortliche Amtsdirektorin hatte demzufolge in die Öffentlichkeit der Wahl in rechtswidriger Weise eingegriffen. Dies blieb nicht folgenlos. Die Quintessenz war, dass Prof. Dr. Karin Kaiser fristgerecht Wahlbeschwerde einlegte und damit den Rechtsweg beschritt. Die Beschwerdeführerin dazu (Zitat): “Ich fordere die Neuauszählung der Wahlzettel sowohl für die Gemeindewahl als auch für die Kreiswahl für den Wahlkreis 203 (Möltenort) der Gemeinde Heikendorf, also des Wahllokals im Ratssaal des Rathauses in Heikendorf, wo eine neutrale Beobachtung rechtswidrig vereitelt und verweigert wurde, und zwar eine Neuauszählung mit ordnungsgemäßer Wahlbeobachtung einschließlich der digitalen Erfassung der Wahlergebnisse”.

Um es gleich vorweg zu nehmen, der eigentliche Skandal sollte noch folgen. Durch die schriftliche Anfechtung und den Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl durch Prof. Dr. Karin Kaiser war zunächst der Wahlprüfungsausschuß in seiner Sitzung am 11.09.2023 im Kreishaus Plön mit der Aufarbeitung dieses Falles wegen der vorgeschilderten Nichtöffentlichkeit und Behinderung der Wahlbeobachtung im Heikendorfer Rathaus befaßt. Als Kreistagsabgeordneter forderte ich Sachaufklärung durch Einvernahme aller Beteiligten durch den Wahlprüfungsausschuß. Es waren genügend neutrale Zeugen vorhanden, nicht nur die drei Wahlbeobachterinnen, sondern auch die beiden Polizeibeamten und der Herr Plagmann, der im Auftrage der Amtsdirektorin der Beschwerdeführerin die Tür vor der Nase verschlossen hatte. Die Mitglieder des Wahlvorstandes im betroffenen Wahllokal und mithin Wahlhelfer bzw. Stimmenzähler sind zur Sachverhaltsaufklärung gleichfalls nicht ermittelt, nicht namentlich festgemacht und folglich auch nicht gehört worden. Weil diese vorschriftswidrig keine Namensschilder getragen hatten, hätten diese ohnehin ermittelt werden müssen. Auch die Amtsdirektorin hätte vom Wahlprüfungsausschuß in Plön vorgeladen werden müssen, weil diese einzuhaltende Mindestabstände, die es tatsächlich laut Gesetzgeber gar nicht gibt, in ihrer schriftlichen Stellungnahme zur Wahlbeschwerde von Frau Prof. Dr. Karin Kaiser behauptete.

Darüber hinaus hätte der Beschwerdeführerin rechtliches Gehör im Wahlprüfungsausschuß gewährt werden müssen.
Die Brisanz wurde von nur einem weiteren Mitglied des Wahlprüfungsausschusses erkannt, nämlich von der Rechtsanwältin Susanne Elbert, Spitzenkandidatin und stv. Fraktionsvorsitzenden der im Kreistag Plön vertretenen Wählergemeinschaft GEMEINSAM VOR ORT, die sich meinen Anträgen in der Sitzung vom 11.09.2023 angeschlossen hatte. Der Landrat des Kreises Plön, Herr Björn Demmin, wurde von mir ausdrücklich auf seine Pflicht der sachgerechten Antragsvorbereitung hingewiesen. Die Aufgabe der Sachverhaltsaufklärung und deren Anberaumung oblag den Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses. Deren Mehrheitsentscheidung: Beschwerdeverwerfung, da Prüfungen, auch wenn sie keine nennenswerten Kosten verursachen, “zu zeitintensiv” wären und “zu viel an Aufwand” erfordern, man sich deshalb nicht mit der Beschwerde von Prof. Dr. Karin Kaiser befassen wolle. Die Gültigkeit der Kreiswahl sei zu bescheiden. Entsprechender Beschluß wurde gefaßt.

Der Wahlprüfungsausschuß gab seinen Beschluß zur Entscheidung an den Kreistag am 28.09.2023, wo ich namens der AfD-Fraktion beantragte, diesen TOP 16 abzusetzen und an den Wahlprüfungsausschuß zwecks Durchermittlung der Beschwerdeangelegenheit zurück zu überweisen. Vergebens. Bis auf eine Enthaltung stimmten alle Kreistagsabgeordneten mit Ausnahme der AfD-Vertreter dagegen. Sodann stimmte der Kreistag am 28.09.2023 darüber ab, dass der Einspruch gegen die Gültigkeit der Kreiswahl als unbegründet zurückgewiesen, die Kreiswahl vom 14.05.2023 für gültig erklärt wird und im Heikendorfer Rathaus keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen wären. Nur die AfD-Fraktion stimmte geschlossen mit “NEIN”. Die anderen Kreistagsabgeordneten fanden das Verhalten des Wahlvorstandes und die Behinderung der Wahlbeobachtung im betroffenen Wahllokal somit in Ordnung. Bei dieser “demokratischen Vorgehensweise” läßt sich der aufgekommene Verdacht des womöglichen Vorliegens einer Wahlmanipulation nicht entkräften und bezüglich des betroffenen Wahllokals in Heikendorf auch nicht ausräumen. Für die Beschwerdeführerin ist die Angelegenheit nicht erledigt. Sie wird die zuständigen Gerichte bemühen und mithin den Rechtsweg beschreiten.

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