Am 15. Juni haben am Nachmittag in Lübeck vor dem Holstentor mehrere Personen durch Blockieren und Festkleben den Verkehr über mehrere Stunden teils erheblich gestört. Die Lübecker Polizei konnte die Störung einschränken und den Verkehr umleiten. Das Ordnungsamt hatte den Protest von der Straße auf den Gehweg verlegt.
Andrea Gaidetzka – AfD, Sprecherin der AfD Lübeck, erklärt dazu:
„Die Versammlungsfreiheit in Deutschland garantiert den friedlichen Protest unter freien Himmel, ein wichtiges Rechtsgut in einer funktionierenden Demokratie. Diese ist an Regeln gebunden, die in Schleswig-Holstein im Versammlungsfreiheitsgesetz niedergeschrieben sind. Insbesondere im Zeichen der sog. „Klimaproteste“, scheinen diese zunehmend an Bedeutung zu verlieren. Mit Blick auf die erst kürzlich erfolgte Entscheidung des Berliner Landgerichts, wonach das Blockieren des Straßenverkehrs keine Nötigung hunderter im Stau stehender Verkehrsteilnehmer darstellt. Eine eigenwillige Entscheidung, die bundesweit Unverständnis erzeugte.
Auch wir sind der Meinung, dass Protest ohne Straftaten auskommen muss, um sich der Legitimität und des grundrechtlichen Schutzes versehen zu können. Das aber ist gerade bei den Aktionen der sog. „Letzten Generation“ und der Klimaprotestler inzwischen nicht mehr zu erkennen, denn Straftaten wie Sachbeschädigung (Schäden von zuletzt in 6 bis 7-stelliger Höhe), Nötigungen und gefährlicher Eingriff in Bahn, Flug – und Straßenverkehr sind hier die Regel und nicht die Ausnahme.
Wer Straftäter ist, der kann kein „Aktivist“ sein. Diese einfache Erkenntnis muss endlich auch in der öffentlichen Darstellung klar zum Ausdruck gebracht werden, um diesen nicht selten gefährlichen Aktionen die vermeintlich gesellschaftliche Zustimmung zu entziehen. Die Gesellschaft hat dem „Klimaprotest“ längst die rote Karte gezeigt. Wer jetzt diesen Gruppen und ihren Aktionen noch immer die Verharmlosung als „Aktivismus“ zuschreibt, legitimiert so politisch motivierte Kriminalität.“
Quelle: HL-Live