Träger der Flüchtlingsunterkünfte sieht keine Mitteilungspflicht bei Hausverboten!

Im Rahmen der Berichterstattung über die schrecklichen Gewalttaten des staatenlosen Palästinenser Ibrahim A. wurde bekannt, dass er im Zeitraum Juli bis November 2021 in der Kieler Gemeinschaftsunterkunft in der Arkonstraße untergebracht war. Aufgrund verschiedener Vorfälle erhielt Ibrahim A. am 29. November 2021 ein Hausverbot in der Gemeinschaftsunterkunft.

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