Sachleistungen statt Geldleistungen für Asylbewerber im Kreis Rendsburg-Eckernförde!

Die Migrationspolitik der Bundesregierung begünstigt in erheblichem Maße unbeschränkte und unerlaubte Einreisen nach Deutschland. Ein Ergebnis dieser Politik ist, daß sich viele Menschen in unserem Lande aufhalten, die trotz asylferner Gründe ausufernde Geldleistungen abrufen. § 3 Absatz 2 AsylbLG stellt fest, es würde „bei einer Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen … der notwendige Bedarf durch Sachleistungen gedeckt“.

In § 3 Absatz 3 AsylbLG wird auch bei „einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen“ eingeräumt: „Anstelle der Geldleistungen können, soweit es nach den Umständen erforderlich ist, zur Deckung des notwendigen Bedarfs Leistungen in Form von … Sachleistungen gewährt werden“.

Die AfD Fraktion im Kreistag fordert deshalb:

  1. Der Kreistag beauftragt den Landrat, die Bedarfsdeckung durch Sachleistungen zu beleuchten und spätestens ab dem 01.01.2024 die genannten gesetzlichen Möglichkeiten strenger auszulegen und entschiedener anzuwenden.
  2. Der Kreistag beauftragt den Landrat, Leistungskürzungen für alle abgelehnten Asylbewerber nach AsylbLG, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, zu prüfen und spätestens ab dem 01.10.2024, jedoch spätestens bis zum 31.12.2024, umzusetzen.
  3. Der Kreistag beauftragt den Landrat, Leistungskürzungen für alle Asylbewerber, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, ohne Reisebescheinigungen, besonders jene mit einer dadurch laufenden Duldung, zu prüfen und frühestens ab dem 01.10.2024, jedoch spätestens bis zum 31.12.2024, umzusetzen.

Sven Chilla, Kreissprecher und Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Kreistag Rendsburg-Eckernförde, erklärt hierzu:

„Laut Umfragen möchte die Mehrheit der Bürger eine stärkere Begrenzung der Zuwanderung nach Deutschland. Ferner ufern die Kosten für die Unterbringung von Asylantragstellern und ‚Geflüchteten‘ zunehmend aus. Die Möglichkeit, in Deutschland von Anfang an Geldleistungen zu erhalten, ist ein wichtiger Grund dafür, daß eine Vielzahl von Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden. Es müssen dringend bestehende rechtliche Möglichkeiten des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Gewährung von Sachleistungen statt von Geldleistungen genutzt werden. Es ist längst überfällig, Anreize zur irregulären Migration nach Deutschland und insbesondere in unseren Kreis Rendsburg-Eckernförde zu reduzieren!“

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