“Polizei und Verwaltung sind an Neutralität gebunden, und nicht an den Zeitgeist im Zeichen der Regenbogenflagge”

Öffentliche Gebäude sollen anlässlich des bevorstehenden Christopher-Street-Days (CSD) und der ausgerufenen „Pride Week“ mit der Regenbogenflagge geschmückt werden. Auch die Polizeidirektion Lübeck lädt zum bunten Fahnenappell ein. Möglich macht dies eine Änderung der Verwaltungsvorschrift, wonach Behörden dies selbst bestimmen können. Markus Stappen, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Bürgerschaftsfraktion, erklärt dazu:

„Zunächst einmal ist es zu begrüßen, dass Menschen für ihre Überzeugungen und Rechte auf die Straße gehen und friedlich demonstrieren oder eben auch zelebrieren. Denn genau dafür stand die Regenbogenflagge bereits viele Jahre, also lange bevor diese zum Symbol für eine der Gesellschaft aufgezwungene Diskussion und Akzeptanz um Gender und Gleichstellung von Geschlecht und Geschlechtsidentität wurde.

Die permanente öffentliche Präsenz oder gar Penetranz der Öffentlichkeit sorgt inzwischen für eine gegenteilige Entwicklung: Erreichte wichtige Fortschritte insbesondere in der Akzeptanz von Homosexualität und anderen Formen der Sexualität, der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen werden aber zugunsten einer schier grenzenlosen Vermischung von Geschlecht, Sexualität und Geschlechtsidentität verspielt. Kritik wird dabei nicht selten auch von Homosexuellen geäußert, die sich in der LGBTQ-Bewegung unter der Regenbogenflagge nicht mehr repräsentiert sehen, und diese Kritik teilen wir. Wer sich heute noch klar als Mann oder Frau erklärt, und eben Mann oder Frau liebt, wird schnell zum Ziel regenbogenfarbener Anfeindungen. Die Regenbogenflagge ist inzwischen Symbol einer politischen und außerparlamentarischen Bewegung, also solches eint nicht mehr, sondern sie spaltet und kann nicht als gesamtgesellschaftliche Klammer dienen.

Daran anschließen muss sich die Diskussion, ob die Regenbogenfahne den hoheitlichen Symbolen gleichgestellt und an öffentlichen Gebäuden gehisst werden darf. Wir sagen dazu, dass die öffentliche Verwaltung, darunter auch die Polizei an das verfassungsgemäße Neutralitätsgebot gebunden sein muss. Und wer diese so wichtige Neutralität ernst nimmt, lässt an Dienstgebäuden Landes- und Bundesfarben wehen, und nicht die einer Ideologie.“

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