Am 16. Januar 2020 fand der Neujahrsempfang des Kreisverbandes Dithmarschen mit anschließendem Grünkohlessen statt. Über 60 Teilnehmer, unter ihnen erfreulich viele Nicht-Parteimitglieder, fanden den Weg in das Veranstaltungslokal.
Der stellvertretende Kreisvorsitzende Dr. Roland Kaden konnte Gäste nicht nur aus den angrenzenden Kreisen, sondern auch aus Pinneberg und Ostholstein begrüßen, ferner waren Landesvorstand und Landtagsfraktion vertreten.
Im Mittelpunkt des Abends – neben dem äußerst schmackhaften Essen! – stand ein Vortrag des Vorsitzenden des Landesschiedsgerichtes der AfD, Herrn Gereon Bollmann, der sich seit Anfang dieses Jahres im Ruhestand befindet und zuvor insgesamt 40 Jahre als Richter tätig war, davon die letzten zwanzig Jahre am Oberlandesgericht in Schleswig.
Herr Bollmann sprach, auch für Nicht-Juristen verständlich, in seinem kurzen, aber dennoch sehr informativen Vortrag über die Arbeit von Schiedsgerichten allgemein, ihre Zuständigkeiten, ihre Zusammensetzung, ihre Gemeinsamkeiten mit bzw. Unterschiede zu ordentlichen Gerichten und beantwortete im Anschluß eine Reihe von Fragen aus der Zuhörerschaft. Die Antwort auf eine Frage aus dem Publikum verband er dabei mit starker Kritik an der in Deutschland nach wie vor geltenden Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaften. Diese eröffne Möglichkeiten zum Mißbrauch, indem der jeweilige Vorgesetzte bzw. der Justizminister als Mitglied der Exekutive politischen Einfluß auf die Vorbereitung der Entscheidungen der Judikative nehmen könne. Dadurch könne im Einzelfall von Strafverfolgungsmaßnahmen, beispielsweise gegen bestimmte Personen oder -gruppen, abgesehen werden.