Lübecker Gastronomie: Allen helfen, keinen bevorzugen!

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Am 26. Mai 2020 hat der Hauptausschuss der Lübecker Bürgerschaft beschlossen, dass die Hansestadt im Jahr 2020 auf die Erhebung von Gebühren für Außenflächen der Gastronomie verzichtet. [1] Die AfD Fraktion stimmte als einzige dagegen.

Dazu erklärt David Jenniches, der Vorsitzende der AfD Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft: „Die Hansestadt hat bisher schon auf Gebühren bis einschließlich Juli 2020 verzichtet. Das ist in Ordnung. Wenn die Gastwirte aufgrund der Corona-Auflagen zusperren mussten, darf man ihnen nicht auch noch Gebühren abnehmen. Als man die Entscheidung zum Gebührenerlass traf, war unklar, wie lange die Gastronomie schließen muss. In dieser unsicheren Lage hat man sich für einen Erlass bis Juli entschieden. Auch das ist in Ordnung. Jetzt aber wissen wir, dass die Gastronomie wieder offen ist. Und die Zeichen stehen auf weitere Lockerungen bis hin zur Rückkehr zum Normalbetrieb.“

„Weiteren Gebührenerlass durch die finanziell angeschlagene Hansestadt braucht es nicht. Nur eine sehr kleine Anzahl von Gastronomen dürfte überhaupt Beträge von mehr als 100-200 Euro im Monat zahlen. Die sitzen aber auch in attraktiven Lagen mit entsprechend höheren Umsätzen wie z.B. in der
Innenstadt oder in der Vorderreihe in Travemünde. Der Dönerladen ohne attraktive Straßenlage oder die Pizzeria mit von privat teuer gemieteter Außenfläche gehen leer aus. Wenn wir in Lübeck der Gastronomie helfen wollen, sollten wir allen helfen und nicht nur einer kleinen Gruppe. Wenn das
nicht geht, lassen wir es besser ganz. Dann müssen eben Bund und Land ran. Hilfe für wenige vermehrt die Not der Vielen um ein weiteres Übel: die Ungerechtigkeit“, schließt David Jenniches.

[1] VO/2020/08950 Keine Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie im Jahr
2020

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