+ + + Lübeck: Keine Aufnahme von Migranten aus Bosnien + + +
Bürgermeister Jan Lindenau hat erklärt, die Hansestadt Lübeck sei bereit, Migranten aus dem Camp Lipa in Bosnien aufzunehmen. [1]
Die AfD Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft lehnt eine solche Aufnahme ab. Derartige anlassbezogene Aufnahmekampagnen verschärfen systematisch Problemlagen.
Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende David Jenniches: „Herr Lindenau hat recht: den Migranten in Lipa muss geholfen werden. Und zwar vor Ort durch die dafür zuständigen bosnischen Behörden. Die örtliche Vertreterin des VN Flüchtlingskommissars hat gestern mitgeteilt, dass die bosnischen Behörden eine Lösung für 900 Personen, etwa die Hälfte der Betroffenen, haben. [2] Sie erklärt ausdrücklich, dass dies nach Drängen Dritter, einschließlich der EU und der VN, erfolgte. Die zuständigen Behörden wurden also erst auf Druck von außen tätig. Sie hatten es zuvor über Monate versäumt, das Camp winterfest zu machen. [3] Auch für die übrigen Betroffenen wird unter Druck sicher eine örtliche Lösung gefunden werden.
Die Aufnahme der Migranten in Deutschland belohnt dieses Behördenversagen. Wenn schwierige humanitäre Lagen dazu führen, dass die Migranten in ihre europäischen Zielländer geholt werden, dann haben manche Länder, und vielleicht auch manche Migranten, einen Anreiz, solche Lagen billigend in Kauf zu nehmen oder gar selbst herbeizuführen.
Vor einigen Monaten waren es mutmaßlich von afghanischen Migranten gelegte Brände in Moria [4], jetzt ist es das seit Monaten nicht winterfest gemachte Camp in Lipa. Es ist zu befürchten, dass solche Notlagen sich in immer schnellerer Folge wiederholen. Die Corona-Pandemie zeigt uns, dass das deutsche Leistungsvermögen nicht unerschöpflich ist. Wir erleben empfindliche Engpässe z.B. in unserem Gesundheits- und Bildungssystem. Wir Deutsche können nicht der ganzen Welt helfen, schon gar nicht, indem wir sie zu uns holen,“ schließt David Jenniches.
[1] Pressemitteilung Nr. 1 des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein vom 12. Januar 2021